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Rechtsanwältin für Reiserecht

Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, ärgern Sie sich womöglich über Reisemängel und möchten den Reisepreis mindern oder sogar Schadensersatz verlangen. Möglicherweise möchten Sie auch die Reise stornieren, weil sie erkrankt sind oder aus einem anderen Grund die Reise nicht antreten können.

Als Individualreisender können Sie sich nicht an den Reiseveranstalter wenden, sondern müssen sich mit den Hotels und Fluglinien selbst auseinandersetzen. Dies ist häufig mit Schwierigkeiten und Kommunikationsproblemen verbunden.

Wenn Sie eine Kreuzfahrt gebucht haben, wird diese grundsätzlich wie eine Pauschalreise behandelt. Als Spezialreise sind jedoch weitere Besonderheiten zu beachten.

Hatte Ihr Flug Verspätung oder wurde annulliert? Dann gilt die EU-Fluggastrechteverordnung und Sie können eine Entschädigung verlangen.

Auch bei Ärger mit dem Reisebüro oder der Reiserücktrittsversicherung sowie bei Gepäckverlust oder Gepäckverspätung, können wir Ihnen unsere Hilfe anbieten.

Sofern Sie als Reiseveranstalter oder Reisebüro Hilfe bei der Erstellung der AGB, Verträge mit Leistungsträgern oder Abmahnungen wegen Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht brauchen, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.

Unsere Rechtsanwältin für Reiserecht ist gerne für Sie da. Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon, E-Mail oder mit unserem Kontakformular.

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