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Erstattungen bei abgebrochener Reise

Sollte Ihre Reise vorzeitig abgebrochen worden sein und, sollten Sie in jedem Fall die entgangene Reiseleistung erstattet verlangen.

Die Reiseveranstalter stellen sich hier meistens quer und stellen auf außergewöhnliche Umstände ab, die Sie nicht beeinflussen konnten. Eine Erstattung wird daher leider meistens abgelehnt.

Der Reiseveranstalter muss jedoch die ersparten Aufwendungen für Flug und Hotel erstatten.

Wir können Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen.

Rechtsanwältin Imke Weidenbach bei der Arbeit

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