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Rechtsanwalt für Vertragsrecht

Unsere Kompetenzen liegen im Zivilrecht.

Auf dieser Grundlage bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung und Vertretung im Vertragsrecht insbesondere zu folgenden Sachverhalten:

  • Erstellung und Gestaltung von Verträgen, unter anderem Kaufverträge, Darlehensverträge, Dienstverträge, Werkverträge, Maklerverträge
  • Überprüfung vorhandener Verträge auf Rechtswirksamkeit und Auflösungsmöglichkeit bei Kaufverträgen, Darlehensverträgen, Dienstverträgen u.s.w.
  • Rücktritt, Widerruf, Anfechtung von Verträgen unter Berücksichtigung etwaiger Fristen wie z.B. der 14-tägigen Widerrufsfrist bei Verbraucherverträgen
  • Kontrolle und Gestaltung von Vertragsbedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen, Nutzungsbedingungen, z. B. Widerrufsbelehrungen)
  • Geltendmachung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen z. B. beim Auto- oder Möbelkauf
  • Durchsetzung und Vollstreckung von Vertragsforderungen

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung,

wenn wir für Sie vor Vertragsschluss Verhandlungen führen und Ihren Vertrag ausarbeiten sollen,

wenn Sie einen geschlossenen Vertrag auflösen und rückabwickeln wollen.

Aufgrund unserer Erfahrung und unseres Verhandlungsgeschicks werden wir für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielen.

Unser Rechtsanwalt für Vertragsrecht ist gerne für Sie da. Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon, E-Mail oder mit unserem Kontakformular.

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