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Strafverteidigung in Duisburg

Das Strafrecht ist eine brisante Materie. es geht um Vertrauen und darum, dass Sie einen Strafverteidiger an Ihrer Seite haben, der sich für eine faire Behandlung einsetzt.

Frau Rechtsanwältin Imke Weidenbach kämpft als Strafverteidigerin auf Ihrer Seite. Durch ihre Erfahrungen auch in der Staatsanwaltschaft kennt sie die besten Strategien und Gepflogenheiten, um für sie eine faire Behandlung sicherzustellen.

Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung bekommen?

Bevor Sie ein Gespräch bei der Polizei gehen, sollten Sie sich zunächst von einem Strafverteidiger beraten lassen. Einmal getätigte Äußerungen bei der Polizei können nicht mehr rückgängig gemacht werden. Es geht schneller als man denkt, dass man etwas sagt, was man nicht hätte sagen wollen und sollen. 

Mit Ihrem Anwalt können Sie besprechen, ob eine mündliche Einlassung bei der Polizei erfolgsversprechend ist, ob der Anwalt Sie dabei begleitet oder ob Sie sich lieber durch den Anwalt schriftlich zur Sache äußern sollten. In manchen Fällen wird es sich auch anbieten, von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. 

In jedem Fall sollte vor einem Anhörungstermin der Rat eines Strafverteidigers eingeholt werden. Frau Rechtsanwältin Weidenbach wird für Sie Akteneinsicht nehmen. Aus der Ermittlungsakte wird sich ergeben, welche Beweismittel der Ermittlungsbehörde bisher vorliegen. Auf dieser Grundlage kann dann gemeinsam überlegt werden, ob und wie Sie sich zur Sache äußern wollen. 

Das Ziel der Strafverteidigung ist nicht immer der Freispruch.

Bei geringfügigen Angelegenheiten ist das Ziel häufig die Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Eine Einstellung kann auch durch Auflage ausgesprochen werden. Eine solche Auflage kann die Zahlung eines Geldbetrages oder die Ableistung von Sozialstunden sein. 

Strafbefehl bekommen?

Haben Sie einen Strafbefehl bekommen und sollen nun eine Geldsumme zahlen? Frau Rechtsanwältin Imke Weidenbach erläutert mit Ihnen, ob gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt werden sollte. Häufig bietet es sich auch an zumindest die Höhe der Geldstrafe anzugreifen. 

Wir vertreten Sie in allen Belangen des Strafrechts: 

Unsere Rechtsanwälte für Strafrecht sind gerne für Sie da. Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon, E-Mail oder mit unserem Kontakformular.

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