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Facebook Profil der Kanzlei Brockerhoff Geiser Brockerhoff in Duisburg

Wie läuft der Besuch bei dem Anwalt ab?

 

Nach der Entscheidung, dass wir der Anwalt des Vertrauens sein sollen, folgt die erste Kontaktaufnahme mit uns per Email, Telefon oder persönlich in unserer Kanzlei.

Das Erstgespräch, also die Schilderung des Sachverhalts, kann nach Ihrer Wahl schon am Telefon erfolgen. Wir besprechen dann gemeinsam, welche Unterlagen Sie uns eventuell per Email zukommen lassen müssen, damit wir Ihre Angelegenheit bearbeiten können. Per Email lassen wir Ihnen einen Mandantenfragebogen und eine Vollmacht zukommen, die Sie uns dann einfach ausgefüllt und unterschrieben zurückschicken können. Wir können in diesem Gespräch auch über die voraussichtlich anfallenden Kosten sprechen, damit diese für Sie kalkulierbar sind. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie uns bequem telefonisch oder per email kontaktieren können und wir keinen Termin vereinbaren müssen. Dies spart Zeit und Anfahrtswege.

Häufig ist ein persönliches Gespräch gewünscht. Schließlich möchte man seinen Anwalt des Vertrauens auch von Angesicht zu Angesicht kennenlernen. Sie vereinbaren telefonisch einen Termin mit unserem Sekretariat. Bei Ihrem ersten Besuch bei uns füllen Sie einen Mandantenfragebogen aus, indem Ihre persönlichen Daten für die Akte aufgeführt werden. Wir halten uns selbstverständlich an die Vorgaben der neuen Datenschutzverordnung. Unsere Datenschutzerklärung ist in unserer Kanzlei ausgelegt.

Ohne Wartezeiten werden Sie dann zu Ihrem Anwalt geführt. Wir nehmen uns Zeit für Sie und können in aller Ruhe Ihr Anliegen und das weitere Vorgehen besprechen.

Nach dem Termin werden Sie über eingehende Schriftsätze oder von uns gefertigte Schreiben unverzüglich informiert.

Wir legen auf die Zufriedenheit unserer Kunden und absolute Transparenz unserer Arbeitsweise größte Priorität.

 

Wir freuen uns, Sie bei uns begrüßen zu dürfen!

 

Es begrüßt Sie unser Team

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