ePrivacy and GPDR Cookie Consent by Cookie Consent
Facebook Profil der Kanzlei Brockerhoff Geiser Brockerhoff in Duisburg

Versicherungsrecht in Zeiten der Pandemie

Krankenversicherung: wer privat krankenversichert ist, kann die Kosten für den Corona-Test einreichen. Die private Krankenversicherung kann auch für ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten leisten.

Sofern Sie eine Krankentagegeldversicherung als eine freiwillige Zusatzversicherung haben, können damit mögliche Einkommensausfälle ausgeglichen werden. Es wird eine medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen einer Krankheit oder eines Unfalls vorausgesetzt, aufgrund dessen die versicherte Person arbeitsunfähig wird.

Sofern Sie eine Betriebsschließungsversicherung haben, greift diese bei behördlich angeordneter Betriebsschließung nach Infektionsschutzgesetz. Im Leistungsfall erstattet der Versicherer die Kosten zur Abwendung oder Minderung des Schadens, den Ertragsausfall und fortlaufende Kosten. Typisch sind solche Versicherungen im Hotelbetrieb, der Gastronomie oder Bürobetrieben.

Reiseversicherung: eine schwerwiegende Erkrankung ist grundsätzlich ein versicherter Rücktrittsgrund. Sobald die Weltgesundheitsorganisation eine Krankheit als Pandemie einstuft besteht jedoch kein Versicherungsschutz mehr.

Da die Versicherungsbedingungen unterschiedlich sind und auch das Abschlussjahr entscheidend ist, kann häufig nur im Einzelfall entschieden werden, ob Sie Anspruch auf eine Versicherungsleistung haben. Viele Versicherungen haben bereits ausgeführt, dass die Aufzählungen in den Versicherungsverträgen abschließen sind und neue Erkrankungen, wie das Coronavirus, nicht zur Leistungsverpflichtung der Versicherung führen. Wir setzen hier an und erklären die abschließende Aufzählung für teilweise unzulässig, da auch in der Vergangenheit schon nachträglich Erkrankungen, wie der MERS-Coronavirus in die Versicherungsbedingungen mit aufgenommen wurden. Der Versicherungsnehmer kann zukünftig auftretende Krankheiten natürlich nicht überblicken, so dass er bei Abschluss der Versicherung den Eintritt nicht vorhersehen kann.

Sollte Ihnen Ihre Versicherung den Leistungsschutz versagen, melden Sie sich bitte bei uns.

Rechtsanwalt Thomas Thielmann bei der Arbeit

Brockerhoff | Geiser | BrockerhoffZivilrechtlich ausgerichtete Anwaltssozietät in Duisburg

 
#