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Rechtssicheres E-CommerceAllgemeine Pflichten

1. Pflichten für Websites

Für jeden geschäftlichen Internetauftritt sind selbstverständlich auf der Website die gesetzlich erforderlichen Angaben zu machen. So müssen auf jeder Website ein rechtssicheres Impressum und eine entsprechende Datenschutzerklärung unter einem jeweils eigenen Button vorhanden sein. Auch nehmen Unternehmer häufig die AGB auf die Website mit auf, damit diese für den Kunden zugänglich sind.

2. Informationspflichten im Fernabsatz

  1. Der Unternehmer muss über Fracht-, Liefer-, Rücksende- und Versandkosten informieren, sonst können diese Kosten nicht geltend gemacht werden. Die Information muss VOR der Vertragserklärung des Kunden erfolgen.
  2. Der Unternehmer muss den Kunden zwingend über die zu erwartende Lieferzeit informieren. Dabei reicht es zum Beispiel anzugeben: „Lieferzeit 3-5 Tage“. Nicht reicht eine „in der Regel“-Angabe. Auch darf der Beginn der Lieferfrist nicht von einem Ereignis abhängig gemacht werden, welches in den Verantwortungsbereich des Kunden fällt.
  3. Im Warenkorb müssen nach § 312 a IV BGB zusätzlich noch separat die Informationen über die akzeptierten Zahlungsmittel zur Verfügung gestellt werden, das wird aber in der Regel im Rahmen des Bestellvorgangs geschehen.

Nach der Preisangabenverordnung (PAngV) müssen Endverbrauchern immer die Gesamtpreise, also Preise inkl. Mwst., angezeigt werden. Nettopreise können nur bei ausschließlich gewerblichen Kunden angezeigt werden.

Rechtsanwältin Imke Weidenbach bei der Arbeit

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