ePrivacy and GPDR Cookie Consent by Cookie Consent
Facebook Profil der Kanzlei Brockerhoff Geiser Brockerhoff in Duisburg

Rechtssicheres E-CommerceAGB

Individualverträge gehen AGB vor. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind vertragliche Bedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen gelten sollen.

Doch braucht man im E-Commerce AGB?

Eigentlich nicht- aber auch nur eigentlich.

Sofern Sie in Ihrem Online-Shop auch an Privatkunden, also im B2C-Bereicht verkaufen wollen, gelten weitgehende Belehrungs- und Informationspflichten aus dem komplizierten Fernabsatzrecht.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Vertragliche Vereinbarung über Rücksendekosten bei Widerruf
  • Vertragsschluss
  • Regelungen zur Rücksendung oder Kulanzregelungen
  • Zahlungsmodalitäten
  • Lieferbedingungen

Um diesen Informations- und Belehrungspflichten nachzukommen, sollten daher in jedem Fall AGB auf die Website mitaufgenommen werden.

Wir beraten Sie gerne zu den wichtigsten Punkten oder erstellen Ihnen auf Sie zugeschnittene AGB für Ihr E-Commerce.

Rechtsanwältin Imke Weidenbach bei der Arbeit

Brockerhoff | Geiser | BrockerhoffZivilrechtlich ausgerichtete Anwaltssozietät in Duisburg

 
#