Patientenverfügung
Durch die Patientenverfügung kann der Vorsorgende die Regelung und Umsetzung seines rechtlichen Willens für den Zeitraum festlegen, in dem er krankheits-, alters- oder notlagebedingt (beispielsweise durch einen Unfall) nicht mehr in der Lage ist, seinen rechtsgeschäftlichen Willen gegenüber ärztlichem Fachpersonal zu äußern.
In einem solchen Fall kann der Betroffene nicht mehr wirksam in ärztliche Behandlungsmaßnahmen einwilligen oder sie verweigern.
Zur vorsorglichen Regelung der gesundheitlichen Fragen ist eine Patientenverfügung notwendig. Der Betroffene formuliert in deren Rahmen bindende Handlungsanweisungen an die zukünftig behandelnden Ärzte. Fehlt eine solche Verfügung, müssen die rechtlichen Vertreter des Betroffenen zusammen mit den behandelnden Ärzten seinen mutmaßlichen Willen ermitteln.
Dies bedeutet, dass die Beteiligten anhand von Hinweisen zu ermitteln versuchen, was der Betroffene in der Situation wollen würde. Ist ein solches Vorgehen notwendig, kostet es Zeit und birgt erhebliches Streitpotential zwischen den Beteiligten in sich.
Möchte der Betroffene seinen wirklichen Willen, beispielsweise die Vornahme oder Unterlassung von lebenserhaltenden Maßnahmen, tatsächlich umgesetzt wissen, kann er dies über eine Patientenverfügung sicherstellen.
Dabei ist eine ausführliche Ausgestaltung von verschieden denkbaren Behandlungssituationen im Hinblick auf das „ob“ und „wie“ einer Behandlung möglich und auch empfehlenswert.
Mit dem Hausarzt sollte ein Aufklärungsgespräch über die medizinische Tragweite der Entscheidungen geführt werden. Ihr im Erbrecht spezialisierter Rechtsanwalt setzt Ihre Wünsche konform zu der geltenden Rechtslage um.
Entscheidend ist es, die Verfügung präzise zu formulieren, sodass sich aus ihr der Wille des Betroffenen zweifelsfrei ergibt und sie juristisch belastbar ausgestaltet wird. Genügt sie den hohen Anforderungen der Rechtsprechung nicht, wie es teilweise für die im Internet angebotenen „Muster“ zutrifft, entfaltet sie gegenüber den Ärzten keine Bindungswirkung und verfehlt ihr Ziel.
Im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit besprechen wir mit Ihnen umfassend die rechtlichen Möglichkeiten. Wir stimmen Ihre Wünsche ab und fertigen danach Ihre individuelle Patientenverfügung an.
In diesem Zuge werden wir Sie auch über weitere Vorsorgemöglichkeiten, wie beispielsweise letztwillige Verfügungen, wie Testamente oder Erbverträge aufklären. Neben einer Patientenverfügung sollte man unterstützend auch an eine Vorsorgevollmacht denken. Diese sichert die Patientenverfügung in ihrer praktischen Umsetzung mit ab.
Unsere Beratung beschäftigt sich im Angesicht der Corona Pandemie auch mit den Anforderungen, welche an die Gestaltung einer Patientenverfügung unter Betrachtung von Covid-19 gestellt werden.