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Schmerzensgeld nach Unfall

Bereits bei materiellen Schäden, wie Sachschäden, gestaltet sich die Schadensersatzabwicklung in Teilen problematisch. So versuchen gegnerische Haftpflichtversicherungen nicht selten, den zu ersetzenden Sachschaden beispielsweise durch Zeitwertabzüge zu mindern. Bei immateriellen Schäden, wie Verletzungen oder körperliche Belastungen, lässt sich der genaue Schadenswert noch schwieriger kalkulieren und eröffnet so Spielraum für ungerechtfertigt niedrige Ersatzleistungen. So kommt es vor, dass gegnerische Haftpflichtversicherungen durch vorschnelle Abfindungen möglichen dauerhaften Schäden und noch zu erwartenden Arbeitsausfällen vorbeugen und so weitere Ansprüche ausschließen wollen. Gerade in schweren Fällen besteht das Risiko von Langzeitschäden, die sich erst im Laufe der Zeit abzeichnen lassen. Dabei umfasst der Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld alle nachteiligen Konsequenzen aus dem schädigenden Ereignis. Wir bewerten gerne für Sie die Sinnhaftigkeit eines Abfindungsangebotes.

Um den eigenen Anspruch jedoch richtig beurteilen zu können, muss sich zunächst mit den Grundlagen der Schmerzensgeldberechnung auseinandergesetzt werden. In Deutschland wird die Höhe des Schmerzensgeldes nach § 253 II BGB in das Ermessen des Gerichts gestellt. Um dieses Ermessen fehlerfrei auszuüben, werden ähnliche Fälle in der Rechtsprechung zur Bemessung der Summe herangezogen. Insoweit wird zur Beurteilung der Schmerzensgeldsumme auf andere Urteile zurückgegriffen. Hierzu gibt es eine Vielzahl von Schmerzensgeldtabellen im Internet. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass nicht alle inflationsbereinigt sind.

Des Weiteren handelt es sich immer um einen Einzelfall, sodass es sich bei anderen Urteilen nur um Anhaltspunkte für eine Entscheidung handelt. Jedem Fall liegen individuellen Ursachen und Konsequenzen für den Geschädigten, die zu beachten sind, zu Grunde. So erhält ein Boxer mehr Schmerzensgeld als ein Priester für den Verlust seiner Hand, da er durch den Unfall gezwungen ist, sich beruflich neu zu orientieren. Auch ein besonders missbilligendes Verhalten des Schädigers wirkt sich Schmerzensgeld erhöhend aus, wie es zum Beispiel bei einer pflichtwidrigen Trunkenheit der Fall ist.

Die Höhe des angemessenen Schmerzensgeldes ist daher oft eine Frage der angeführten Argumente. Es empfiehlt sich daher, auf eine rechtliche Beratung zurückzugreifen um keinen Punkt unberücksichtigt zu lassen. Gerne beraten wir Sie und unterstützen Sie bei der Durchsetzung eines angemessenen Schmerzensgeldes durch unsere langjährige Erfahrung.

Insbesondere in Fällen, wo ein Mitverschulden vorgeworfen wird, sollte nicht auf eine rechtliche Beratung verzichtet werden. Abzüge aufgrund eines vermeintlichen Mitverschuldens werden oft zu hoch angesetzt, sodass der Geschädigte nicht seinen ganzen Schaden ersetzt bekommt.

Unfälle sind jedoch immer mit einer erheblichen eigenen Lebensumstellung verbunden. Die dadurch entstandenen Probleme fallen nicht selten in einem so gewaltigen Ausmaß aus, dass eine rechtliche Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung eine nicht mehr tragbare Überlastung darstellt. Wir helfen Ihnen gerne bei der Abwicklung des Schmerzensgeldanspruches und nehmen Ihnen die zusätzliche Belastung ab. Unsere Anwälte setzen Ihren angemessenen Anspruch durch.

Rechtsanwalt Reiner Brockerhoff bei der Arbeit

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