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„Einvernehmliche Scheidung/Trennung“ – Scheidungsfolgenvereinbarung

Nicht immer ist eine Trennung/Scheidung mit Streit verbunden. Um eine möglichst gemeinsame Lösung zu finden, bietet sich häufig eine Scheidungsfolgenvereinbarung an, in der alle möglichen Streitpunkte geklärt werden.

Eine Mediation ist möglich, führt aber erfahrungsgemäß nachträglich häufig zu Streitigkeiten, da die Trennungsfolgen nicht festgeschrieben werden.

Bessere Erfahrungen haben wir gemacht, wenn eine Scheidungsfolgenvereinbarung ausgearbeitet wird, an die sich beide Ehegatten halten können.

Unsere Fachanwältin für Familienrecht, Frau Gabriele Brockerhoff, kann nur einen von Ihnen vertreten. Die Scheidungsfolgenvereinbarung wird jedoch selbstverständlich auch mit der anderen Seite abgestimmt, sodass hier zu einer gemeinsamen Lösung gefunden werden kann.

Wir bereiten diese mit Ihnen vor und vermitteln Ihnen einen Notartermin, sollte dies erwünscht sein.

Bei einer Trennung/ Scheidung ist es wichtig, dass viele Dinge im Voraus schon geregelt sind, damit ein reibungsloser Ablauf ermöglicht wird. Daher ist es wichtig, dass man sich hinsichtlich aller oder vieler Punkte einig ist, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Einigt man sich, ist es sinnvoll, alles schriftlich und mit Datum festzuhalten oder gegebenenfalls einen Ehevertrag bei einem Notar zu unterzeichnen, in dem sämtliche Regelungen festgehalten werden sollen. Dabei sollten diese Punkte dringend gedacht werden:

  1. Kinder
    • Sorgerecht?
    • Umgangsrecht?
    • Unterhaltszahlungen
    • Wer bekommt das Kindergeld?
    • Wo sollen die Kinder leben?
  2. Aufteilung des Hausrates und Haushaltes
    • Liste erstellen aller Gegenstände im Haus
    • Mögliche Einigung aufschreiben und unterschreiben
  3. Haus/Wohnung
    • Verkauf des Hauses?
    • Wer zieht aus? Ausbezahlung?
    • Gehörte das Haus vor Eheschließung schon einem Partner?
    • Wer hat was in das Haus miteingebracht?
    • Ist das Haus abbezahlt? Darlehensvertrag?
    • Bei einem Mietobjekt: Kündigung? Zustimmung zur Kündigung? Wer ist Mietpartei?
  4. Kopien erstellen von wichtigen Dokumenten
    • Bank
    • Versicherungsunterlagen
    • Einkommensnachweise
    • Familienstammbuch
    • Heiratsurkunde
    • Geburtsurkunden
    • Nachweis über Vermögensverhältnisse
    • Lebensversicherungen (Bezugsrechte ändern?)
    • Unfallversicherungen
  5. Vollmachten widerrufen (am Besten vor Mitteilung der Trennungsabsicht)
    • Bank-/ Kontovollmacht
    • Patientenverfügung
    • Vorsorgevollmacht
    • Generalvollmachten
  6. Trennungs-/ Scheidungsunterhalt
  7. Zugewinnausgleich
    • Hälfte des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens
    • Nicht das ganze Vermögen wird bewertet, sondern nur der Vermögenszuwachs nach Heirat
    • Auch Lottogewinne, Leistungen aus einer Unfallversicherung, Wertzuwachs bei Schenkungen oder Erbe und Abfindungen
    • Wer keinen Ehevertrag abgeschlossen hat, lebt automatisch in einer Zugewinngemeinschaft
    • formelles Zugewinnausgleichsverfahren möglich, aber kostengünstiger ist außergerichtliche Lösung/ außerhalb des Scheidungsverfahrens
  8. Schuldenregulierung
  9. Versorgungsausgleich
    • Ausschluss durch Ehevertrag oder Verzichtserklärungen möglich
  10. Schenkungen
    • Was wurde während der Ehe von dem Partner geschenkt?
    • Geschenke von Dritten an einen oder beide Partner?
  11. Persönliche Passwörter ändern
    • E-Mail
    • Internetzugänge (Amazon, Zalando usw.)
    • Handy
    • Computer
  12. Dokumentation Trennung
    • Nachricht an den Partner mit Trennungsabsicht
    • Trennungsjahr nachweisen bei gemeinsamen Wohnen im Ehehaus/-wohnung
  13. Scheidungsantrag
    • Möglich nach dem Trennungsjahr
    • Kann nur durch einen Rechtsanwalt erfolgen
    • Ein Rechtsanwalt kann für beide Parteien tätig sein bei Einigung
Rechtsanwältin Gabriele Brockerhoff bei der Arbeit

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