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Vorsorge zu Zeiten der Pandemie

Für viele Familien ist es gerade jetzt wichtig, sicherzustellen, dass keine fremde Person bei einer möglichen Erkrankung Entscheidungen treffen kann. Die meisten Familien wünschen sich, dass Entscheidungen über medizinische Maßnahmen oder über andere vermögensrechtliche Fragen durch einen vertrauten Angehörigen oder Freund getroffen werden können.

Viele wissen jedoch nicht: Ehegatten oder Kinder sind nicht per se für Fragen der Gesundheitssorge oder Vermögenssorge zuständig, wenn man selbst diese Entscheidung nicht mehr treffen kann. Normalerweise wird in solchen fällen ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden müssen.

Um selber entscheiden zu können, wer die Entscheidungen treffen kann, ist eine sogenannte Vorsorgevollmacht zu errichten. Diese kann mit einer Patientenverfügung verbunden werden. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht einer oder mehrerer Vertrauenspersonen, Entscheidungen für den Vollmachtgeber zu treffen und die notwendigen Erklärungen wirksam abzugeben.

Grundsätzlich wird die Vorsorgevollmacht mit Unterschrift des Vollmachtgebers wirksam. Eine notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht ist dann empfohlen, wenn gegebenenfalls auch über Grundstücke verfügt werden soll. Soll also der Vollmachtnehmer eventuell auch eine Immobilie veräußern können, ist die notarielle Beurkundung notwendig.

Auch jungen Menschen ist eine Vorsorgevollmacht angeraten. Auch diese können erkranken oder durch andere Umstände an der Entscheidungsfindung gehindert sein. Insbesondere ältere Menschen oder vorerkrankte Menschen müssen in der jetzigen Situation die Vorsorgevollmacht dringend errichten.

Anstelle oder in Ergänzung einer Vorsorgevollmacht kann auch eine Sorgerechtsvollmacht erteilt werden. Damit wird sichergestellt, dass eine Entscheidung für ein Kind auch ohne den anderen sorgeberechtigten Elternteil getroffen werden kann. Entscheidungen in Alltagsangelegenheiten und in Notsituationen kann ein Elternteil auch ohne vorherige Abstimmung mit dem anderen mitsorgeberechtigten Elternteil treffen.

Wir sind gerne bei der Erstellung ihrer Vorsorgevollmacht behilflich und empfehlen Ihnen auch gerne einen Notar zur notariellen Beurkundung dieser Vorsorgevollmacht.

Wir bieten derzeit telefonische Beratungen an. Die meisten Mandate können auf diesem Wege auch zügig und erfolgreich abgewickelt werden. Sollte dies notwendig sein, werden wir selbstverständlich auch ein persönliches Gespräch unter Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen anbieten.

Rechtsanwalt Reiner Brockerhoff bei der Arbeit

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