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[12.03.2024] Streiks der GDL sind zulässig

Deutsche Bahn scheitert erneut vor Gericht

Die 12. Kammer des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main hat am Montagabend den Eilantrag des Arbeitgeberverbandes der Deutsche-Bahn-Unternehmen (AGV MOVE) auf Untersagung der angekündigten Streikmaßnahmen der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) zurückgewiesen (Az. 12 Ga 37/24).

Die Vertreter der Bahn haben angekündigt, gegen diese Entscheidung in Berufung zu gehen.

Deutsche Bahn legt Berufung ein

Über die Berufung der Bahn gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom gestrigen Abend (Az. 12 Ga 37/24) wird das Hessische Landesarbeitsgericht (Az. 10 GLa 229/24) heute um 12.00 Uhr verhandeln.



ArbG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.03.202412 Ga 37/24 -

Quelle: ra-online


Nachinstanz:
  • Lokführerstreik kann weitergehen - Bahn scheitert auch in der zweiten Instanz
    Hessisches LAG, Beschluss vom 12.03.2024
    [Aktenzeichen: 10 GLa 229/24]

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