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Verbraucherrecht: Wie meldet man Strom an und ab?

Nach dem Auszug kommt die Rechnung von den Stadtwerken- doch sie haben sich gar nicht angemeldet?

Vor einem Umzug sollte man sich über die Stromtarife der vor Ort ansässigen Stromanbieter informieren, um den für sich passenden (und günstigsten) Stromanbieter zu finden. Die Stromtarife können zum Beispiel je nach Anzahl der im Haushalt lebenden Menschen oder der Benutzung von elektronischen Geräten variieren. Hat man einen passenden Tarif gefunden, muss man meist den Zählerstand, die Zählernummer, die Vorjahresabrechnung, die neue Anschrift und das Einzugsdatum dem ausgewählten Stromanbieter mitteilen. Der Stromanbieter versendet daraufhin die Kundennummer, Vertrags- und Rechnungsdaten an die neue Adresse. Meist regelt der neue Stromanbieter auch die Kündigung bei dem alten Stromversorger, so dass dem alten Stromversorger nicht selbst gekündigt werden muss. Da durch die Kündigung und die Neuanmeldung durch den neuen Stromanbieter eine längere Bearbeitungszeit zu erwarten ist, sollte man sich bestenfalls 6-8 Wochen vor einem Umzug beim neuen Stromanbieter melden.

Verpasst man die Anmeldefrist bei einem eigens ausgewählten Stromanbieter, rutscht man automatisch in einen Tarif der ortsansässigen Grundversorgung, meist der Stadtwerke. Auch kann ein konkludenter Vertrag zwischen dem Grundversorger und dem Stromverbraucher nur dadurch zustande kommen, dass der Stromverbraucher den Strom nutzt. Eine Unterschrift ist also nicht notwendig. Der Vermieter darf dem Grundversorger den Einzug des neuen Mieters anzeigen. Die Grundversorgung ist in Deutschland gesetzlich geregelt, um jeden Haushalt jederzeit mit Strom und Gas zu versorgen. Allerdings ist der Grundversorgungstarif meist teurer als ein auf die eigenen Bedürfnisse angepasster Tarif. Der Grundversorgungsvertrag kann gemäß § 20 Abs. 1 StromGVV (Stromgrundversorgungsverordnung) mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, sodass man danach in einen individuell gewählten Tarif wechseln kann.

Wichtig beim Aus- beziehungsweise Umzug ist, dass man sich die Zählernummer und den Zählerstand notiert und in einem Übergabeprotokoll vom Vermieter bestätigen lässt. Aus Sicherheitsgründen sollte man dem alten Stromversorger direkt nach dem Auszug die Daten und den Wechsel des Stromanbieters anzeigen, um die Abmeldung zu bewirken und keine zusätzlichen Kosten vom alten Stromversorger begleichen zu müssen.

Wichtige Entscheidung: BGH Urt. v. 02.07.2014, AZ: VIII ZR 316/13

Rechtsanwältin Frauke Fedele-Meier bei der Arbeit

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