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Urheberrecht und Internetrecht: Die Abofalle im Internet

Die Abo-Abzocke im Internet ist weit verbreitet. Wir prüfen für Sie Ihr Recht auf Widerruf, Anfechtung und außerordentliche Kündigung

Wer kennt das nicht? Man klickt sich im Internet durch Musik-, Kochrezept- oder Kennenlern-Homepages oder möchte einen Routenplaner, Hausaufgabenhilfe- oder ein Flirtportal nutzen und geht bei Anmeldung ein kostenpflichtiges Abonnement ein, ohne es zu merken - geschweige denn es zu wollen.

Die meisten solcher Homepages sind so geschickt gestaltet, dass der Verbraucher die Kostenpflicht nicht erkennen kann. Manchmal verwenden die Betreiber bekannte Logos von gängigen Firmen, um das Vertrauen der Verbraucher zu stärken und die Verbraucher dann in die Falle zu locken.

Abofalle frühzeitig erkennen und reagieren

Wenn man für das Benutzen einer Homepage eine Registrierung durchführen muss, bei der die Angabe des Namens und der Anschrift oder sogar der Kontodaten gefordert wird, sollte man vorsichtig werden. Denn bei kostenlosen Angeboten (wie z.B. Chefkoch.de; youtube.de) im Internet werden die persönlichen Daten der Verbraucher nicht abgefragt, da sie für die Nutzung der Homepage nicht relevant sind. Daher sollte man als Verbraucher immer kritisch beim Benutzen von Homepages sein, die die Angabe der persönlichen Daten für den Gebrauch fordern. Denn gibt man seine Daten einmal preis, schnappt die Abofalle zu und es kommt zu einem ungewollten Vertragsschluss, aus dem man oft schwerlich wieder herauskommt.

Verschlüsselte Preisangabe und Vertragsschluss- so fällt man rein. 

Aufgrund der Privatautonomie in Deutschland steht es den Betreibern von Internetpräsenzen zu, Kosten für das Benutzen ihrer Homepages zu verlangen. Daher muss man als Verbraucher immer auf Preisangaben beim Benutzen von Homepages achten. Meist sind diese jedoch so verschleiert oder in kleinster Schrift in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) versteckt, dass der Verbraucher sie bei der Benutzung nicht entdecken kann.

Diese Verschleierung stellt häufig einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung dar. Denn „Internetanbieter müssen auf ihrer Webseite klar und eindeutig die Preise der angebotenen Dienstleistungen angeben. Das gilt besonders dann, wenn es sich um Leistungen handelt, die im Netz üblicherweise kostenlos angeboten werden“ (LG Berlin vom 08.02.2011; 15 O 268/10).

Link zur Preisangabenverordnung: https://www.gesetze-im-internet.de/pangv/BJNR105800985.html

Hereingefallen – was nun?

Wenn man trotz aller Vorsicht in eine Abofalle geraten ist, sollte man die Zahlungsaufforderungen erstmal nicht begleichen. Oft schicken die Unternehmer Mahnungen an die Verbraucher oder leiten ihre Fälle direkt an Inkassobüros weiter, die dann vom Verbraucher die entstandenen Kosten fordern. Dabei werden häufig falsche Mahnbescheidsanträge an die Verbraucher geschickt, um ihnen Druck zu machen und zu drohen. Solange jedoch kein Mahnbescheid von einem Gericht verschickt wurde, sollte man die Mahnbescheide ignorieren. Jedoch sollte man in jedem Fall einen Rechtsanwalt mit der Prüfung des Sachverhalts beauftragen.

Was können wir für Sie tun, wenn die Abofalle zugeschnappt hat?

Wir überprüfen, ob die vertraglich geltend gemachten Ansprüche der Homepagebetreiber begründet sind. Dafür müsste ein wirksamer Vertrag zwischen dem Verbraucher und Unternehmer zustande gekommen und die AGB wirksam in den Vertrag mit einbezogen worden sein. Meistens ist dies nicht der Fall, da die AGB der Verträge einer Inhaltskontrolle nicht standhalten. Der Inhalt der Klausel ist für die Verbraucher meist unverständlich formuliert, so dass sie als überraschende Klauseln im Sinne des § 305c BGB zu bewerten sind, die nicht als Vertragsbestandteil einbezogen werden und somit auch keinen Zahlungsanspruch begründen können.

Außerdem überprüfen wir auch ihr Widerrufsrecht, das bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung auch nach zweiwöchiger Frist noch ausgeübt werden kann. In manchen Fällen haben sie auch ein Anfechtungsrecht, das sogar zur Rückerstattung bereits gezahlter Leistungen führen kann.

Auch ihr Recht auf außerordentliche Kündigung wird von uns geprüft. Gegenüber dem Gegner drohen wir gleichzeitig die Erhebung einer negativen Feststellungsklage an. In den meisten Fällen gibt es mindestens eine Möglichkeit, die Lage für sie besser zu gestalten.

Welche Homepages sind für Abofallen bekannt?

nachbarschaft24(net); nachbarschaftspost(com); reisetester(com); affair24(net); lebensprognose(com); fuehrerscheincheck(com); condome(tv); willst-du-mein-freund-sein(com); so-bekommst-du-jede-frau-ins-bett(com); Basteln-heute(com); vornamen-heute(com); lehrstellen-heute(com); tattoo-heute(com); sternzeichen-heute(com); sms-heute(com); Hausaufgaben(de); wie-schlau-bist-du24(com); esimsen(com); namens-info(com); sterneundmehr(com); lifetime-tester(com); die-namens-seite(com); smsfree100(de); sfree24(com); die-freesms-seite(com); ngsimsen(com); smsfree24(com); smsfree100(de); cybersimsen(com); deute-deine-zukunft(com); die-freesms-seite(com); genlogie(net); effili(com); esims(de); testcars(de); 88sms(de)

Die oben aufgeführten Domains sind der veröffentlichten Liste der Verbraucherzentrale Hamburg zu entnehmen:

http://www.vzhh.de/telekommunikation/31481/120410_Abofallen-%C3%9Cbersicht.pdf

Ebenfalls finden Sie eine weitere Liste hier:

http://abofallen.info/page/public/guiles/overview_website.php

Auch mit folgenden Dating-Platformen hat es in der Vergangenheit schon Probleme gegeben:

dateformore.de; flirt-fever.de; c-date.de; only-dates.de; eDates.de, wow-date.de; dateforum.de; flirtcafe.de; geheimesverlangen.com; just-date.com; primesingles.de; partneravenue.de; dailyflirt.de; richtigwild.de; jenny18.de;  fremdgehen69.com, nachbarschaft24.net

Rechtsanwältin Imke Weidenbach LL.M. bei der Arbeit

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