ePrivacy and GPDR Cookie Consent by Cookie Consent
Facebook Profil der Kanzlei Brockerhoff Geiser Brockerhoff in Duisburg

Kündigung wegen Corona.
Wie können sich Arbeitnehmer wehren?

Durch die Auswirkungen der Corona-Krise sind viele Unternehmen in eine finanzielle Krise geraten. Einige von Ihnen sehen keinen anderen Weg aus der Krise als die Kündigung von Mitarbeitern. Ist dies zulässig?

Die Regeln des Arbeitsrechts und insbesondere des Kündigungsschutzes gelten auch in der Krise, die von den strengen Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus ausgelöst wurde. Das heißt vor allem, dass das Kündigungsschutzgesetz weiterhin für alle Unternehmen zu beachten ist, die mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen. Für Kündigungen sind daher strenge Voraussetzungen zu beachten.

In vielen Fällen werden sich Arbeitnehmer auf die betriebsbedingte Notwendigkeit der Kündigung berufen. Die betriebsbedingte Kündigung ist aber nur zulässig, wenn dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, das Interesse des Arbeitgebers an der Kündigung das Interesse des Arbeitnehmers an der Weiterbeschäftigung überwiegt und der Arbeitgeber soziale Gesichtspunkte ausreichend berücksichtigt hat. Betriebliche Erfordernisse liegen insbesondere dann vor, wenn der Arbeitsbedarf wegen einer unternehmerischen Entscheidung zurückgeht. Ein bloß vorübergehender Umsatzrückgang, etwa im Zuge der Corona-Krise, ist also alleine noch nicht geeignet, um eine Kündigung zu rechtfertigen.

Im Zusammenhang mit der aktuellen Situation sind auch weitere Aspekte zu beachten. Insbesondere stehen Unternehmen zahlreiche staatliche Hilfen zur Verfügung. Diese reichen von direkten Unterstützungen über die Möglichkeit der Anmeldung von Kurzarbeit oder der Möglichkeit, Ersatz nach dem Infektionsschutzgesetz für eine Betriebsschließung zu erhalten.

Wenn Sie Ihre betriebsbedingte Kündigung anfechten und so von einem Gericht auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft haben wollen, haben Sie ab Erhalt der Kündigung drei Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage zu erheben.

Gerne berät unser Expertenteam Sie kurzfristig, ob die betriebsbedingte Kündigung in Ihrem Einzelfall gerechtfertigt ist.

Rechtsanwalt Helmut Geiser bei der Arbeit

Brockerhoff | Geiser | BrockerhoffZivilrechtlich ausgerichtete Anwaltssozietät in Duisburg

 
#