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[31.10.2022] Keine Prüfpflichten des Arztbewertungsportals bei falscher Leugnung eines Behandlungsverhältnisses durch Bewerteten
Wahrheitswidrige Behauptungen können Rechtswidrigkeit der Bewertung nicht begründen
Leugnet ein auf einem Arztbewertungsportal Bewerteter wahrheitswidrig das Bestehen eines Behandlungsverhältnisses mit dem Bewertenden, so löst dies keine Prüfpflichten des Portalbetreibers aus. Eine bewusst wahrheitswidrige Behauptung kann die Rechtswidrigkeit einer Bewertung nicht begründen. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2020 erhielt ein Arzt für Oralchirurgie auf einem
Keine Prüfpflichten bei bewusst wahrheitswidriger Behauptung
Das Oberlandesgericht Saarbrücken entschied gegen den Arzt. Beanstandungen gegenüber einem Hostprovider, die auf bewusst falschem Tatsachenvortrag gestützt werden, können Prüfungspflichten des Hostproviders nicht auslösen. Denn falsche Behauptungen seien objektiv ungeeignet, die Rechtswidrigkeit der beanstandeten Bewertung zu begründen. Der Arzt habe hier wahrheitswidrig behauptet, ihm sei der Verfasser der Bewertung unbekannt. Er habe bewusst den falschen Eindruck vermitteln wollen, es bestehe kein Patientenverhältnis zur Bewertenden. Durch die Einholung der Stellungnahme habe die Portalbetreiberin mehr getan als sie müsste.
OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.09.2022 - 5 U 117/21 -
Quelle: Oberlandesgericht Saarbrücken, ra-online (vt/rb)
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BGH: Prüfpflichten eines Hotelbewertungsportals bei Abstreiten eines Gästekontakts durch Bewerteten
BGH, Urteil vom 09.08.2022
[Aktenzeichen: VI ZR 1244/20]
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LG Saarbrücken, Urteil vom 16.11.2021
[Aktenzeichen: 4 O 105/21]
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