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Familienrecht

[27.10.2023] Keine Sorge­rechts­übertragung bei erteilter Sorge­rechts­vollmacht trotz konfliktbeladenes Elternverhältnis

Kopie einer Sorge­rechts­vollmacht genügt regelmäßig

Ein Antrag auf Übertragung der Alleinsorge kann nicht stattgegeben werden, wenn eine Sorge­rechts­vollmacht erteilt wurde. Dies gilt auch dann, wenn das Verhältnis der Eltern konfliktbehaftet ist, aber eine Restkooperation besteht. Zudem genügt in der Regel eine Kopie der Sorge­rechts­vollmacht. Dies hat das Oberlandesgericht Bremen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eltern eines etwa sechsjährigen Kindes stritten sich seit dem Jahr 2021 vor dem Amtsgericht Bremen über das Sorgerecht. Jeder Elternteil wollte für sich die Alleinsorge. Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens übertrug das Amtsgericht der Kindesmutter die elterliche Sorge. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Kindesvaters. Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens erteilte der Kindesvater schließlich der Kindesmutter eine umfassende Sorgerechtsvollmacht.

Keine Übertragung der Alleinsorge wegen Sorgerechtsvollmacht

Das Oberlandesgericht Bremen entschied mit Blick auf die erteilte Sorgerechtsvollmacht, dass es bei der gemeinsamen elterlichen Sorge verbleibt. Bei Erteilung einer Sorgerechtsvollmacht lasse sich eine Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten nicht rechtfertigen. Die Bevollmächtigung eines mitsorgeberechtigten Elternteils stelle ein milderes Mittel gegenüber der Sorgerechtsübertragung dar (vgl. BGH, Beschl. v. 29.04.2020 - XII ZB 112/19 -).

Konfliktbeladenes Elternverhältnis bei bestehender Restkooperation unerheblich

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts könne allein auf das besonders konfliktbeladene Elternverhältnis und das zerrüttete Verhältnis zwischen dem Kindesvater und den Eltern der Kindesmutter die von dieser trotz vom Kindesvater erteilter Vollmacht gewünschte Sorgerechtsübertragung nicht gestützt werden. Denn zwischen den Eltern bestehe trotz der Konflikte die erforderliche Restkooperation.

Kopie einer Sorgerechtsvollmacht genügt regelmäßig

Für unerheblich hielt das Oberlandesgericht, ob der Kindesmutter nur eine Kopie der Sorgerechtsvollmacht übergeben wurde. Denn daraus folge nicht zwingend, dass ihr Schwierigkeiten bei der Alleinvertretung des Kindes durch mangelnde Akzeptanz der Vollmacht im Rechtsverkehr entstehen werden. Zudem bedürfe die Vollmacht keiner besonderen Form.



OLG Bremen, Beschluss vom 07.09.20235 UF 13/23 -

Quelle: Oberlandesgericht Bremen, ra-online (vt/rb)


Vorinstanz:
  • AG Bremen, Beschluss vom 23.12.2022
    [Aktenzeichen: 69 F 2835/21]

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