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[09.02.2024] Betriebs­verfassungs­rechtlicher Schulungsanspruch - Webinar statt Präsenzschulung?

Schulungsanspruch: Betriebsrat muss sich nicht auf Webinar beschränken lassen

Arbeitgeber müssen Übernachtungs- und Verpflegungskosten für eine erforderliche Schulung des Betriebsrats auch dann zahlen, wenn der Anbieter ein inhaltsgleiches Webinar anbietet. Das hat das Bundes­arbeits­gericht klargestellt.

Bei der Arbeitgeberin - einer Fluggesellschaft - ist durch Tarifvertrag eine Personalvertretung (PV) errichtet, deren Schulungsanspruch sich nach dem BetrVG richtet. Die PV entsandte zwei ihrer Mitglieder zu einer mehrtägigen betriebsverfassungsrechtlichen Grundlagenschulung Ende August 2021 in Potsdam. Hierfür zahlte die Arbeitgeberin die Seminargebühr, verweigerte aber die Übernahme der Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Dies begründete sie vor allem damit, die Mitglieder der PV hätten an einem zeit- und inhaltsgleich angebotenen mehrtägigen Webinar desselben Schulungsanbieters teilnehmen können. In dem von der PV eingeleiteten Verfahren hat diese geltend gemacht, dass die Arbeitgeberin auch die Übernachtungs- und Verpflegungskosten zu tragen hat. Hierzu haben die Vorinstanzen die Arbeitgeberin verpflichtet.

BAG gesteht Personalvertretung Spielraum bei Wahl des Schulungsangebots zu

Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin hatte vor dem Bundesarbeitsgericht keinen Erfolg. Ebenso wie ein Betriebsrat hat die PV bei der Beurteilung, zu welchen Schulungen sie ihre Mitglieder entsendet, einen gewissen Spielraum. Dieser umfasst grundsätzlich auch das Schulungsformat. Dem steht nicht von vornherein entgegen, dass bei einem Präsenzseminar im Hinblick auf die Übernachtung und Verpflegung der Schulungsteilnehmer regelmäßig höhere Kosten anfallen als bei einem Webinar.



BAG, Beschluss vom 07.02.20247 ABR 8/23 -

Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (pm/ab)



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