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Kann ich meine Reise wegen einer Pandemie stornieren?

Wenn ich meine Reise bereits gebucht habe, gilt eine Angst vor der Pandemie im Reiseland grundsätzlich nicht als Rücktrittsgrund.
Wer unüberlegt seine Reise storniert, könnte auf den Kosten sitzen bleiben. Je näher der geplante Reisetermin rückt, desto höher sind die Stornierungsgebühren, auf denen der Reisende sitzen bleibt.

Derzeit gilt jedoch eine weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amt es, so dass Pauschalreisen, solange die Reisewarnung gilt, von den Veranstaltern selbst abgesagt werden und der Reisepreis in der Regel komplett erstattet wird. Sollte dies nicht der Fall sein, sollten Sie bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das Reisegebiet von der Reise zurücktreten. Ein Rücktrittsgrund besteht auch, wenn ein wesentlicher Teil der Pauschalreiseleistung nicht stattfinden kann, so zum Beispiel der Karneval in Venedig.

Sollte die Reisewarnung in Zukunft aufgehoben werden, und Sie wollen die Reise dennoch nicht antreten, stellt sich die Frage der kostenlosen Stornierungsmöglichkeit.

Es besteht weiterhin die Möglichkeit sich bei einer Stornierung auf Paragraph 651h BGB zu beziehen und sich auf unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände zu berufen. Allerdings führt die Argumentation mit der so genannten höheren Gewalt nicht ohne weiteres dazu, dass  keine Stornierungsgebühren anfallen.
In einem Urteil des AG Augsburg wurde bereits bestätigt, dass gefährliche Epidemien den  Tatbestand der höheren Gewalt erfüllen könne: Im Jahre 2013, als in China bereits das gefährliche CoronaVirus SARS kursierte, urteilte das Amtsgericht Augsburg, dass dies ein ausreichender Grund für eine kostenlose Stornierung sei. Es genüge sogar eine erhebliche Wahrscheinlichkeit, dass ein Schaden für Leib und Leben des Reisenden nicht ausgeschlossen ist. In diesem Fall erhielten die Reisenden den vollen Reisepreis zurück.

Grundsätzlich können Reisen immer storniert werden, wenn der Reisende bereit ist, die Stornogebühr zu tragen. Diese steigt nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalter in der Regel, je näher der Reisetermin rückt. Die anfallende Stornogebühr kann von einer Reiserücktrittsversicherung ersetzt werden, wenn der Reisende aufgrund eigener Erkrankung oder eines unerwarteten Ereignisses die Reise storniert. Auch eine Erkrankung an dem CoronaVirus des Reisenden selbst oder eines nahen Angehörigen ist eine unerwartete schwere Erkrankung. Eine ärztliche Bescheinigung muss vorgelegt werden.

Wenn Sie keine Pauschalreise buchen, sondern Ihre Reise individuell zusammenstellen, besteht nicht die Möglichkeit, sich an den Reiseveranstalter zu wenden. Es ist wahrscheinlich, dass die meisten Airlines den Flug von sich aus annullieren, wenn eine Einreise in das Land gar nicht möglich ist. Die Reisenden können dann nach Art. 8 Fluggastrechteverordnung kostenlos umbuchen oder ihr Geld zurück bekommen. Viele Airlines haben reagiert und Ihre Stornobedingungen angepasst. Außerdem haben wir die Erfahrung gemacht, dass mit gute Argumentation auch auf Kulanz der
 Airline gehofft werden kann.

Die Lufthansa bietet nun flexiblere Umbuchungsmöglichkeiten an. Alle bis zum 5. März gebuchten Flüge, die bis Ende April stattfinden sollen, können einmalig kostenlos auf einen Termin bis zum Jahresende umgebucht werden. Auch die Deutsche Bahn bietet die Möglichkeit an, Tickets kostenlos zu stornieren, wenn der Reisegrund wegen des Corona Virus entfällt.

Sollte das Hotel in einer abgesperrten Region liegen, haben Sie einen rechtlichen Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Kosten, da die Erfüllung unmöglich geworden ist. Auch hier ist es entscheidend, richtig zu argumentieren. Wichtig ist auch, ob die Unterkunft über ein Portal gebucht wurde.

Für die Reisenden, die ihre Sommerreise noch nicht gebucht haben, besteht nun Ungewissheit. Grundsätzlich rät das Auswärtige Amt derweil von nicht notwendigen Auslandsreisen ab. Viele Urlauber buchen ihre Sommerreisen im Februar und März. Die Reiseveranstalter haben sich angepasst und die Stornobedingungen für den Sommer gelockert, um Reisenden trotz der Ungewissheit eine Urlaubsbuchung zu ermöglichen.
Bisher haben TUI, DER Touristik, FTI und alltours die Stornobedingungen gelockert. Es ist davon auszugehen, dass auch noch weitere Reiseanbieter nachziehen. Hier steckt allerdings der Teufel im Detail, da die Stornobedingungen bei allen Anbietern unterschiedlich zu verstehen sind.

TUI hat sein weltweites Reiseprogramm bis einschließlich 27. März 2020 ausgesetzt. Rückflüge finden allerdings weiterhin statt. Sollte eine Reise bis zum 31. März gebucht werden, setzt TUI auf einen Treuebonus von bis zu 100 €, um Reisebuchungen weiterhin attraktiv zu machen. Außerdem bietet TUI kostenlose Umbuchung und Stornierungen für neue Buchungen bis zum 18. April 2020 an. Diese Regelung gilt für alle Reisen bis zum Ende des Sommers am 31. Oktober 2020. Urlauber müssen allerdings bis zum 30. April entscheiden, ob sie ihre Reise antreten wollen oder nicht.

Alltours sagt alle Flugpauschalreisen und Reisen mit individueller Anreise in bestimmte Länder bis zum 27. März 2020 ab. Die Kunden erhalten eine Bestätigung hierüber. Alle Reisen, die bis zum 30. April 2020 gebucht werden und bis zum 31. Oktober 2020 stattfinden, können vergünstigt storniert werden. Dies gilt zumindest für alltours-Flugreisen.

DER Touristik bietet kostenfreie Stornierungs- und Umbuchungsmöglichkeiten für eine neue Buchung bis zum 30. April 2020 an. Zu dem Unternehmen gehören die Reiseveranstalter dertour, ITS, Jahn Reisen, Meyers Weltreisen und ADAC Reisen. Diese Stornierungsmöglichkeiten gelten für neue Buchungen zwischen dem 2. März und 30. April 2020. Auch hier gilt der Reisezeitraum bis zum 31. Oktober 2020.

FTI sagt alle Reisen bis Ende März ab. Für neue Buchungen bis zum 18. April in dem Reisezeitraum bis zum 31. Oktober 2020 gelten kostenfreie Stornierungsmöglichkeiten. Dies gilt jedoch auch nur bei Absage 14 Tage vor Reiseantritt. Ansonsten muss der Reisende sich bis zum 30. April 2020 entscheiden, ob er die Reise antreten will, um kostenlos stornieren zu können. Hiervon umfasst sind die Veranstalter FTI Touristik, 5 vor Flug, BigXtra sowie FTI Cruises für die MS Berlin.

Gebeco erleichtert seine Storno- und Umbuchungsbedingungen. Für alle neuen Buchungen bis zum 30. April 2020 mit Abreise im gesamten Reisejahr 2020 sind die Stornobedingungen bis 60 Tage vor Abreise ausgesetzt. Reisende können also bis 60 Tage vor Abreise die Reise kostenlos stornieren oder umbuchen.

TUI Cruises und Aida Kreuzfahrten können gebührenfrei umgebucht werden für alle Reisen bis zum 31. März 2020. Aida Kunden können ab Montag den 16. März 2020 gebuchte Reise mit Abfahrt im Zeitraum vom 3. April 2020 bis einschließlich 31. Mai 2020 gebührenfrei bis drei Tage vor Abreise umbuchen.

Hauser  Exkursionen gewähren ein kostenfreies Stornierungsrecht bis 65 Tage vor Reiseantritt im gesamten Reise Jahr 2020.

Reederei Cunard stellt den Kreuzfahrtbetrieb bis zum 1. April 2020 ein.

Diese Angaben sind ohne Gewähr und können Änderungen und unterliegen!

Insgesamt gilt, dass sowohl die Reisenden, als auch die Reiseveranstalter vor erheblicher Ungewissheit und Hürden stehen. Erfreulicherweise zeigen sich die Reiseveranstalter bisher bei der Stornierung und Umbuchung verständnisvoll und kulant. Wohl auch, um überhaupt noch Reisebuchungen verzeichnen zu können. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass die Krise die Tourismusbranche auch wirtschaftlich hart treffen wird und ein Entgegenkommen nicht mehr zu erwarten ist. Die Entwicklung wird zeigen, wie die Branche darauf reagiert.

Sollten Sie Probleme bei der Stornierung oder Umbuchung Ihrer Reise oder Fragen bezüglich einer zukünftigen Reise haben, sind wir gerne für Sie da.

Rechtsanwältin Imke Weidenbach bei der Arbeit

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