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Fachanwältin für Sozialrecht

Rechtsanwältin Dr. Eva Janotta vertritt Sie als Ihre kompetente Fachanwältin und zuverlässige Ansprechpartnerin in Bezug auf sämtliche Fragen des Sozialrechts. Gerne unterstützt sie Sie in Ihren Anliegen, Interessen und Ansprüchen als Bürger, ein menschenwürdiges Dasein zu führen, wenn Sie aus eigener Kraft nicht (mehr) dazu fähig sind.

In Situationen, in denen es beispielsweise um einen Pflegefall oder den plötzlichen Verlust des Arbeitsplatzes geht, finden Sie bei uns eine kompetente und individuelle Beratung und Unterstützung.

In sämtlichen Fragen zu Versicherungen, die das Sozialrecht umfassen, wie Kranken-, Pflege-, Unfall-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung, berät Dr. Eva Janotta Sie gerne mit dem nötigen Einfühlungsvermögen.

Hier finden Sie den Überblick über die Themenbereiche, die unsere Beratung und Vertretung im Sozialrecht insbesondere umfassen:

Schwer­behinderten­recht
  • Feststellung des Behindertengrads
  • Feststellung von Merkzeichen
  • Verschlimmerungsantrag und Erhöhung des bisherigen Grads der Behinderung
 
Opferent­schädigungs­recht
  • Anerkennung als Opfer von Gewalttaten
  • Gesundheitsbeeinträchtigungen und gesetzliche Entschädigungsmöglichkeiten
 
Kranken­versicherungs­recht
  • Dauer von Krankgeldzahlung
  • Anschlussleistungen
  • Rehabilitationsleistungen
  • Kostenübernahme von Heilbehandlungen
 
Pflege­versicherungs­recht
  • Pflegegradfeststellung
  • Pflegegeldleistungen
  • Weitere Sachleistungen
 
Renten­versicherungs­recht
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Erwerbsminderungsrente - teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente, Dauer und Befristung
  • Schwerbehindertenrente
  • Berufsunfähigkeitsrente
 
Unfall­versicherungs­recht
  • Arbeitsunfälle
  • Auftreten von Berufskrankheiten
  • Leistungen der Berufsgenossenschaften
 
Arbeits­losen­versicherungs­recht
  • Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldes I
  • Arbeitsförderungsrecht
  • Grundsicherungsleistungen und Regressmöglichkeiten
  • Leistungen nach dem SGB II (Hartz 4), einschließlich sämtlicher Förderungsmaßnahmen
 

Weitere allgemeine sozialrechtliche Fragen hinsichtlich der Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit, zum Beitragsrecht, sowie Rückforderung von Sozialleistungen und Rücknahme der Bewilligungsentscheidungen beantwortet sie ebenfalls gerne.

Unsere Fachanwältin für Sozialrecht, Frau Dr. Eva Janotta, ist gerne für Sie da. Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon, E-Mail oder mit unserem Kontakformular.

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