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Verbraucherrecht: Wann gilt ein Neuwagen als "neu"?

Auch Neuwagen sind mangelhaft, wenn sie als "Neu" verkauft werden, obwohl sie gar nicht mehr als "Neuwagen" bezeichnet werden dürfen.

Ein Neuwagen gilt als neu und mangelfrei, wenn:

  • das Modell noch produziert wird,
  • nicht mehr als zwölf Monate beim Händler gestanden hat,
  • keine Standschäden vorliegen,
  • nur gefahrene Überführungskilometer auftauchen.

Sollte eine dieser Eigenschaften bei Ihrem Neufahrzeug nicht vorliegen, prüfen wir gerne für Sie, ob Gewährleistungsansprüche bestehen.

Sie könnten ihren Kaufvertrag möglicherweise anfechten, wenn Ihnen der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder vom Kaufvertrag zurücktreten.

Sie können jedoch auch, wollen Sie das Fahrzeug behalten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz verlangen.

Rechtsanwältin Frauke Fedele-Meier bei der Arbeit

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