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Verbraucherrecht: Fluggastrechte Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro

Unter welchen Voraussetzungen kann ich Ansprüche wegen Verspätung gegen die Airline geltend machen?

Wer kennt es nicht? Man will in seinen wohlverdienten Urlaub fliegen und dann verspätet sich der Flug oder schlimmer noch, der Flug wird annulliert und die Urlaubsfreude und das ganze Geld ist weg. Viele Flugreisende kennen ihre Rechte nach einer Nichtbeförderung, einer Flugverspätung oder eine Annullierung des gesamten Fluges nicht. Dabei stehen einem oftmals Ansprüche gegen die Fluggesellschaft zu.

Fluggastrechte VO (EG) Nr. 261/2004

Das europäische Parlament und der Rat haben am 11.02.2004 die Fluggastrechte-Verordnung verabschiedet, die am 17.02.2005 in Kraft trat. Der Europäische Gerichtshof bestätigte im Januar 2006 im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens die Gültigkeit und die Primärrechtskonformität der Verordnung.

Für wen gilt die Fluggastrechte-Verordnung?

Passagiere von Flügen, die innerhalb der Europäischen Union angetreten werden oder die von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der Europäischen Union durchgeführt werden, können sich auf die Fluggastrechte-Verordnung berufen. Die Verordnung gilt bei einer reinen Flugbuchung und bei einer Buchung über einen Reiseveranstalter.

Wann bekommt man eine Entschädigung?

Eine Entschädigung erhält man bei einer Nichtbeförderung, einer Annullierung oder einer großen Verspätung, die mehr als drei Stunden betragen muss. Jedoch kann sich die Fluggesellschaft in den beiden letzten Fällen auf außergewöhnliche Umstände berufen und muss bei Vorlage dieser die Entschädigung nicht begleichen. Die Fluggesellschaft muss die außergewöhnlichen Umstände beweisen und nachweisen, dass andere zumutbare Maßnahmen nicht zu einer Vermeidung der Verspätung oder der Annullierung möglich waren.

Wann liegen außergewöhnliche Umstände vor?

Ob außergewöhnliche Umstände vorliegen, bestimmt sich nach der Sachlage des Einzelfalls. Z.B. können Streiks oder schlechte Wetterlagen außergewöhnliche Umstände im Sinne der Fluggastrechte-Verordnung begründen.

Wie hoch kann die Entschädigung ausfallen?

Die Höhe der Entschädigung ist entfernungsabhängig und besteht unabhängig vom Flugpreis. Es ist eine Pauschalentschädigung. Bei Kurzstreckenflügen unter 1.500 km steht dem Passagier grundsätzlich eine Entschädigung von 250 Euro zu. Bei Mittelstreckenflügen zwischen 1.500 und 3.500 km beträgt die Entschädigung eine Höhe von 400 Euro und bei Langstreckenflügen ab 3.500 km sogar 600 Euro.

Merke: Neben der Entschädigung können einem z.B. in bestimmten Fällen auch die Kosten des Fluges zurückerstattet werden oder Ansprüche auf Versorgungsleistungen entstehen.

Wie lang kann man Ansprüche gegen die Fluggesellschaft geltend machen?

Die Ansprüche verjähren innerhalb von drei Jahren.

 

Wir prüfen diese Ansprüche gerne für sie.

Rechtsanwältin Frauke Fedele-Meier bei der Arbeit

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