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Trautes Heim – was passiert mit einer gemeinsamen Immobilie nach der Scheidung?

Viele Paare haben die Vorstellung, dass sie für immer in einem Eigenheim zusammenleben und alt werden. Jedoch wird mittlerweile jede dritte Ehe in Deutschland geschieden. Das birgt dann einige Fragen und benötigt Regelungen. Oft steht bei einer Scheidung die Frage im Raum, was mit der Immobilie geschieht, wer wohnen bleibt und wem Vermögen aus der Immobilie zusteht.

Haben die Eheleute keinen Ehevertrag verfasst, gelten sie rechtlich als Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass Vermögenszuwächse nach der Heirat zwischen den Eheleuten hälftig geteilt werden. Auch eine während der Ehe gekaufte Immobilie wird daher in den Vermögenswert eingerechnet. Besaß ein Ehepartner eine Immobilie schon vor der Heirat, wird sie nur seinem Vermögen zugerechnet. Der Verkehrswert der Immobilie sollte von einem unabhängigen Gutachter ermittelt werden, den beide Parteien gemeinsam beauftragen sollten.

Problematisch wird es allerdings, wenn ein Partner während der Ehe mehr Vermögen (z.B. aus einer Schenkung oder aus einer Erbschaft) in das Haus steckt oder die Immobilie im Laufe der Ehe eine Wertsteigerung erfährt. Dann wird diese Wertsteigerung in den Vermögenswert der Zugewinngemeinschaft mit einberechnet. Diese Werte werden beim Verkauf des Hauses berücksichtigt.

Es ist aber auch möglich, dass beide Ehepartner Eigentümer der Immobilie bleiben wollen. Dann müssen diese klare Regelungen über die Verwaltung und Finanzierung aufstellen. Ebenfalls sollte eine Regelung getroffen werden, bis wann die Ehepartner Eigentümer bleiben wollen und ob danach eine Überschreibung des Eigentums auf einen Ehegatten oder ein Verkauf des Hauses stattfinden soll.

Problematisch wird es erneut, wenn ein Ehegatte die Immobilie verkaufen will und der andere seine Zustimmung zum Verkauf verweigert. Dann kann nach rechtskräftiger Scheidung eine Teilungsversteigerung beantragt werden. Diese birgt jedoch einen möglichen Kostenverlust, da das Gebot in einer Teilungsversteigerung nicht den Wert erreichen muss, den der Gutachter ermittelt hat und den man bei einem Privatverkauf erzielen könnte.

 

Daher raten wir Ihnen zu einer schnellen Einigung und Lösung, um drohende Konflikte direkt im Keim zu ersticken. Am einfachsten ist es erwiesenermaßen, wenn die Immobilie verkauft wird und die Gelder an die Ehegatten ausgezahlt werden. Jedoch möchten die Ehegatten, insbesondere wenn Kinder vorhanden sind, häufig im Familienheim wohnen bleiben.

Bei Fragen rund um das Thema Scheidung, Trennung und Verkauf von gemeinsamen Immobilien stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Unsere Fachanwältin im Familienrecht steht Ihnen zur Seite. Sie können persönlich, telefonisch oder schriftlich jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen.

Rechtsanwältin Gabriele Brockerhoff bei der Arbeit

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