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Krisenzeiten: auch schwierige Zeiten für Familien

Aufgrund der Corona-Krise sind Schulen und Kindergärten geschlossen. Dies bedeutet für Familien häufig eine Doppelbelastung zwischen Kinderbetreuung und Beruf. Leider kann dieser Stress auch zu Auseinandersetzungen führen.

Manche Familien merken, dass die Ehe nicht mehr funktioniert. Im schlimmsten Fall kommt es sogar zu gewalttätigen Auseinandersetzungen.

Bei häuslicher Gewalt muss eine einstweilige Verfügung erwirkt werden, die ein Rückkehrverbot einer gewalttätigen Person vorsehen kann.

Bei Gewalttätigkeiten in der Ehe bietet sich darüber hinaus die Möglichkeit eine Härtefallscheidung an, so dass im Einzelfall das Trennungsjahr nicht eingehalten werden muss.

Mit dem Entschluss, sich zu trennen, sind viele Fragen verbunden: Was passiert mit unserer Wohnung, unserem Haus? Wie regeln wir die Kinderbetreuung, bei wem sollen die Kinder leben? Wie wird Vermögen auseinandergesetzt, was passiert mit gemeinschaftlich angeschafften Gegenständen oder Immobilien? Wer bekommt die elterliche Sorge? Welcher Unterhaltsanspruch besteht?

Sollten Sie eine einstweilige Verfügung erwirken wollen oder sich in einer Trennungssache mit den dazugehörigen Problemen beraten lassen, können wir dies selbstverständlich telefonisch, per Videotelefonie oder per E-Mail abwickeln. Bitte melden Sie sich telefonisch in unserer Kanzlei, unsere Fachanwältin für Familienrecht, Frau Rechtsanwältin Gabriele Brockerhoff, ist gerne für Sie da.

Rechtsanwältin Gabriele Brockerhoff bei der Arbeit

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