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Immobilie im Nachlass

Sofern eine Immobilie vererbt wird oder vererbt werden soll, bedeutet dies immer Verantwortung.

1. Immobilie soll vererbt werden

Sofern eine letztwillige Verfügung getroffen werden soll und eine Immobilie vererbt werden soll, ist Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft vorzubeugen.

Erben mehrere gemeinsam eine Immobilie, kann über den Umgang mit dem Objekt Streit entfachen. Das möchten die Erblasser tunlichst vermeiden.

Um Streitigkeiten in der Erbengemeinschaft vorzubeugen, kann in der letztwilligen Verfügung beispielsweise Testamentsvollstreckung oder ein Vermächtnis angeordnet werden.

Es gibt viele Wege, Streitigkeiten vorzubeugen.

2. Immobilie ist vererbt worden

Sofern eine Immobilie im Nachlass ist, gibt es verschiedene Optionen.

So kann die Immobilie selbst bezogen werden, was steuerlich sinnvoll sein kann.

Die Immobilie kann auch veräußert werden. Sind sich die Erben über die Veräußerung nicht einig, steht im Zweifel eine Zwangsversteigerung an, die jedoch häufig wirtschaftlich nicht das optimale Ergebnis erzielt.

Für die Umschreibung des Grundbuchs ist in der Regel ein Erbschein erforderlich.

3. Erbschaftssteuer

Sofern die Immobilie von Ehegatten oder Kinder selbst bezogen und 10 Jahre lang behalten wird, ist der Übergang erbschaftssteuerfrei. Bei Kindern darf die Wohnfläche allerdings nicht mehr als 200 qm betragen. Darüberhinausgehende qm sind zu besteuern.

Wir beraten Sie gerne über Themen rund um die Immobilie im Nachlass. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für eine Terminsabsprache.

Rechtsanwalt Reiner Brockerhoff bei der Arbeit

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