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Datenschutzerklärung

Eine der wichtigsten Verpflichtungen des Verantwortlichen ist die Erarbeitung einer Datenschutzerklärung. Mit ihr informiert er die Betroffenen über die wichtigsten Punkte der Verarbeitung von Daten und über ihre Rechte. Mit der Datenschutzerklärung kommt der Verantwortliche seinen Informationspflichten der Art. 13 und 14 DSGVO nach. Die Verpflichtung besteht auch, aber nicht nur für Betreiber einer Homepage. Die Informationspflichten gelten auch im sonstigen Kontakt mit Kunden, Mitarbeitern und anderen Vertragspartnern.

Die Bedeutung der Datenschutzerklärung ergibt sich daraus, dass sie die wichtigste nach außen sichtbare Maßnahme ist. In der Datenschutzerklärung werden Vertragspartner und die Besucher Ihrer Homepage über die aus Sicht des Datenschutzes wichtigsten Fragen informiert: Welche Daten werden erhoben und verarbeitet? Welche gesetzliche Grundlage besteht (z.B. Einverständniserklärung)? Zu welchem Zweck? Wie lange werden Daten gespeichert? Welche Rechte hat der jeweilige Betroffene?

Besonders zu berücksichtigen sind jene Fälle, in denen personenbezogene Daten an Dritte übermittelt werden (z.B. Google Analytics, facebook). Dies umso mehr, wenn eine Übertragung der Daten in Staaten außerhalb der EU (sogenannte Drittstaaten) erfolgt (z.B. USA).

Rechtsanwältin Imke Weidenbach bei der Arbeit

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