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Corona-Pandemie - mehr Kinderkrankentage

Normalerweise stehen jedem Elternteil zur Betreuung eines kranken Kindes zehn Tage zu, für die von ihrem Arbeitgeber freigestellt werden und für die sie von der Krankenversicherung mit 90 % des Nettoverdienstes bezahlt bekommen.

In der aktuellen besonderen Zeit haben berufstätige Eltern aufgrund der Schließung der Schulen und Kindergärten die zusätzliche Aufgabe, die Kinder während der Arbeitszeit zu betreuen. Wenn eine alternative Betreuungsmöglichkeit nicht gegeben ist, haben die Eltern die Möglichkeit, zusätzliche 10 Tage pro Jahr pro Elternteil / bei Alleinerziehenden zusätzliche 20 Kinderkrankentage in Anspruch zu nehmen, um die Betreuungslücke auszufüllen.

Das Kinderkrankengeld steht eigentlich nur gesetzlich versicherten, berufstätigen Eltern zu und ist entsprechend bei der Krankenkasse zu beantragen. Der Anspruch besteht für Eltern von Kindern bis zum 12. Lebensjahr, ausnahmsweise bis zum 18. Lebensjahr bei Kindern mit Behinderungen.

Das Land NRW hat die Lücke nun für Selbstständige geschlossen, die nun auch Kinderkrankengeld bei ihren Krankenkassen beantragen können.

Voraussetzung für die Beantragung des Kinderkrankengeldes ist, dass keine weitere Person im Haushalt das Kind betreuen kann. Bedauerlicherweise gilt diese Möglichkeit nicht bei Homeoffice, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass ein Entschädigungsanspruch aufgrund der Tatsache, dass regulärer Lohnanspruch besteht, nicht durchsetzbar ist. Darüber hinaus muss berücksichtigt werden, dass neben dem Kinderkrankengeld nicht zusätzlich noch Entschädigungsansprüche über das Infektionsschutzgesetz beantragt werden können.

Das Gesetz gilt rückwirkend zum 5. Januar 2021.

Vorliegend finden Sie ein Muster zur Einreichung bei den Krankenkassen, dass die Betreuung des Kindes zu Hause notwendig ist: https://www.bmfsfj.de/blob/165074/c58d7ec7fe9af6794558212ad85821f9/20210120-musterbescheinigung-data.pdf

Diesbezüglich können wir Sie gerne beraten. Auch nach Inkrafttreten des Gesetzes werden wir Sie weiter informieren.

Rechtsanwalt Helmut Geiser bei der Arbeit

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