ePrivacy and GPDR Cookie Consent by Cookie Consent
Facebook Profil der Kanzlei Brockerhoff Geiser Brockerhoff in Duisburg

Aktuelle UrteileVerkehrsrecht

Verkehrsrecht, Straßenverkehrsrecht

[13.08.2024] Vorfahrtsverstoß des Fahrradfahrenden kann zur Alleinhaftung führen

Sehr schwer wiegender Vorfahrtsverstoß durch Fahrradfahrer kann die Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs verdrängen

Einem Fahrradfahrer kann die alleinige Haftung auferlegt werden, wenn er die Vorfahrt missachtet und es dadurch zum Unfall mit einem Auto kommt. Das Landgericht Lübeck verneinte Ersatzansprüche eines so verletzten Fahrradfahrers.

Ein Fahrradfahrer fährt entlang einer Landstraße auf einem Radweg, der einen Autobahnzubringer kreuzt. Der Autoverkehr hat an dieser Stelle Vorfahrt (s. Bild). Dem Radfahrer kommt eine Autofahrerin entgegen, die über diesen Zubringer auf die Autobahn fahren möchte. Als sich die beiden Fahrwege kreuzen, kommt es zum Unfall und der Fahrradfahrer wird schwer verletzt.

Fahrradfahrer verlangt Schmerzensgeld von Autofahrerin

Vor dem Landgericht Lübeck verlangt der Fahrradfahrer von der Autofahrerin Schmerzensgeld zu einer Quote von 2/3. Er trägt vor, er habe zwar die Vorfahrt missachtet, die Autofahrerin sei aber zu schnell gefahren und habe freie Sicht gehabt. Sie hätte den Unfall also vermeiden können. Die Autofahrerin entgegnet, sie sei von der Sonne geblendet worden und habe den Radfahrer daher erst im letzten Moment gesehen und nicht mehr reagieren können.

Landgericht verneint Haftung der Autofahrerin

Das Landgericht Lübeck hat eine Haftung der Autofahrerin verneint. Es hat Zeugen befragt und ein Gutachten eines technischen Sachverständigen eingeholt. Daraus habe sich ergeben, dass die Autofahrerin nicht zu schnell, sondern eher langsam gefahren sei und keine Zeit mehr gehabt habe zu reagieren. Der Vorfahrtsverstoß durch den Fahrradfahrer wiege so schwer, dass die Betriebsgefahr auf Seiten der Autofahrerin verdrängt werde.



LG Lübeck, Urteil vom 17.01.20246 O 8/22 -

Quelle: Landgericht Lübeck, ra-online (pm/pt)


Gleichlautende Entscheidungen:
  • Bei alleinigem Verschulden des Radfahrers an Unfall tritt einfache Betriebsgefahr des Pkw zurück
    OLG Hamm, Beschluss vom 02.01.2018
    [Aktenzeichen: 7 U 44/17]
  • Vorfahrt missachtet: Radfahrerin haftet allein bei verschuldetem Unfall mit Kfz
    OLG Oldenburg, Urteil vom 31.07.2014
    [Aktenzeichen: 1 U 19/14]
  • Radfahrer trägt bei Verkehrsunfall an Vorfahrtsstraße die alleinige Schuld
    OLG Köln, Beschluss vom 29.08.2009
    [Aktenzeichen: 20 U 107/07]

zurück zur Übersichtsseite

Brockerhoff | Geiser | BrockerhoffZivilrechtlich ausgerichtete Anwaltssozietät in Duisburg

 
#