ePrivacy and GPDR Cookie Consent by Cookie Consent
Facebook Profil der Kanzlei Brockerhoff Geiser Brockerhoff in Duisburg

Aktuelle UrteileVerbraucherrecht

Reiserecht, Verbraucherrecht

[03.06.2020] Kein Ent­schädigungs­anspruch bei Flugannullierung aufgrund Streiks von Fluglotsen

Fluggesellschaft kann sich auf außergewöhnlichen Umstand berufen

Fluggästen steht kein Anspruch auf eine Entschädigung nach Art. 7 Abs. 1 der Flug­gast­rechte­verordnung (VO) zu, wenn die Fluggesellschaft den Flug annulliert, weil es wegen des Streiks von Fluglotsen zu Einschränkungen im Luftraum kommt. Die Fluggesellschaft kann sich in diesem Fall auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO berufen. Dies hat das Landgericht Kleve entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagten zwei von einer Flugannullierung betroffene Fluggäste gegen die Fluggesellschaft auf Zahlung einer Entschädigung. Hintergrund der Annullierung war, dass am betreffenden Flugtag im Mai 2016 die französischen Fluglotsen streikten und es daher zu Einschränkungen im französischen Luftraum kam. Die Fluggesellschaft wies die Ansprüche zurück. Ihrer Meinung nach sei die Flugannullierung auf einen außergewöhnlichen Umstand zurückzuführen gewesen. Das Amtsgericht Geldern wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Kläger.

Kein Anspruch auf Entschädigung wegen Flugannullierung

Das Landgericht Kleve bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Berufung der Kläger zurück. Ihnen stehe kein Anspruch auf eine Entschädigung nach Art. 7 Abs. 1 VO zu. Denn die Flugannullierung habe auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO beruht, die auch bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht habe vermieden werden können. Dass die Fluggesellschaft einen anderen Flug hätte annullieren können, sei unerheblich. Es liege im Ermessen der Fluggesellschaft, welchen konkreten Flug sie bei notwendig zu streichenden Flügen annulliert.



LG Kleve, Urteil vom 07.06.20186 S 122/17 -

Quelle: Landgericht Kleve, ra-online (vt/rb)


Weitere Entscheidungen zu diesem Thema:
  • Anspruch auf Ausgleichszahlung aufgrund Flugverspätung nach Reaktivierung eines ursprünglich wegen Streikankündigung annullierten Fluges
    AG Königs Wusterhausen, Urteil vom 18.12.2017
    [Aktenzeichen: 4 C 1217/17 (2)]
  • Kein Anspruch auf Entschädigung bei Flugannullierung aufgrund Warnstreiks bei einem von Fluggesellschaft beauftragten Subunternehmer
    LG Frankfurt am Main, Urteil vom 26.03.2019
    [Aktenzeichen: 2-24 S 280/18]
Vorinstanz:
  • AG Geldern, Urteil vom 21.08.2017

zurück zur Übersichtsseite

Brockerhoff | Geiser | BrockerhoffZivilrechtlich ausgerichtete Anwaltssozietät in Duisburg

 
#