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Aktuelle UrteileMietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Wohneigentumsrecht

[24.04.2025] Kein Schadens­ersatz­anspruch der Wohnungseigentümer wegen Klage aufgrund Fehlers des Verwalters

Kein Schaden beim Eigentümer trotz Erhebung einer Sonderumlage

Wohnungseigentümer können gegen den Verwalter kein Schadens­ersatz­anspruch geltend machen, wenn es wegen eines Fehlers des Verwalters zu einer erfolgreichen Klage gegen die Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft kam. Trotz der Erhebung einer Sonderumlage besteht bei den Eigentümern kein Schaden. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund eines Fehlers des Verwalters kam es zu einer Anfechtungsklage gegen mehrere auf einer Eigentümerversammlung getroffener Beschlüsse. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat diese Klage verloren und musste Prozesskosten in Höhe von über 40.000 € zahlen. Die Finanzierung der Kosten wurde durch eine Sonderumlage erreicht. Mehrere Wohnungseigentümer klagten nunmehr gegen den Verwalter auf Zahlung von Schadensersatz. Das Amtsgericht Offenbach wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Kläger.

Kein Anspruch auf Schadensersatz gegen Verwalter

Das Landgericht Frankfurt a.M. bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Den Klägern stehe kein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Beklagten zu, da ihnen kein Schaden entstanden sei. Der Schaden sei nicht den Klägern als Wohnungseigentümer, sondern der Wohnungseigentümergemeinschaft entstanden. Schuldnerin der Prozesskosten sei die Wohnungseigentümergemeinschaft und nicht die Wohnungseigentümer. Der Schaden der Gemeinschaft werde auch nicht zu einem Schaden der Eigentümer, weil zur Finanzierung der Prozesskosten eine Sonderumlage erhoben wurde.

Anspruch gegen Wohnungseigentümergemeinschaft auf Geltendmachung des Schadensersatzes

Den Wohnungseigentümern stehe aber ein Anspruch darauf zu, so das Landgericht, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft bestehende Schadensersatzansprüche geltend macht. Weigert sich die Gemeinschaft, können sie dies mit der Beschlussersetzungsklage erzwingen und sich ggfs. auch zur Anspruchsdurchsetzung ermächtigen lassen. Zudem bestehe die Möglichkeit der Anspruchsabtretung an die Eigentümer.



LG Frankfurt am Main, Urteil vom 06.03.20252-13 S 79/24 -

Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/GE 2025, 352/rb)


Eine weitere Entscheidung zu diesem Thema:
  • Verwalter haftet Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft auf Prozesskosten wegen erfolgreicher Anfechtung fehlerhafter Jahres­abrechnungs­beschlüsse
    LG Berlin, Urteil vom 22.06.2018
    [Aktenzeichen: 85 S 23/17 WEG]
Vorinstanz:
  • AG Offenbach, Urteil vom 11.07.2024
    [Aktenzeichen: 310 C 3/24]

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