Aktuelle UrteileMietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Wohneigentumsrecht
[30.01.2025] Kein Anspruch des Wohnungseigentümers auf Übersendung von Kontoauszügen in digitaler Form oder Papierform
Möglichkeit der Einsicht in Verwaltungsunterlagen beim Verwalter
Einem Wohnungseigentümer steht kein Anspruch auf Übersendung von Kontoauszügen in digitaler Form oder in Papierform zu. Vielmehr ist sein Einsichtsrecht in die Verwaltungsunterlagen gemäß § 18 Abs. 4 WEG auf die Einsichtnahme beim Verwalter beschränkt. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2022 erhob ein Wohnungseigentümer beim Amtsgericht Darmstadt gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft Klage auf Einsicht in Kontoauszüge. Der Kläger wollte erreichen, dass ihm die Unterlagen in digitaler Form oder hilfsweise in Papierform übersandt werden. Er sicherte zu, sämtliche damit verbundene Kosten zu übernehmen. Das Amtsgericht wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.
Kein Anspruch auf Übersendung der Verwaltungsunterlagen
Das Landgericht Frankfurt a.M. bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Kläger könne nicht die Übersendung der Kontoauszüge in digitaler Form oder in Papierform verlangen. Ein solcher Anspruch bestehe selbst dann nicht, wenn die Kostenübernahmen erklärt wird. Das Einsichtsrecht in die Verwaltungsunterlagen gemäß § 18 Abs. 4 WEG beschränke sich auf die Einsichtnahme beim Verwalter. Etwas anderes könne gelten, wenn aus persönlichen Gründen eine persönliche Einsicht nicht möglich ist. So lag der Fall hier aber nicht.
Geringer Aufwand eines digitalen Versands unerheblich
Das Landgericht gab dem Kläger zwar insoweit recht, als das Aufwand des Versands von Unterlagen per E-Mail geringer sei als der Versand per Post und keine messbaren Versandkosten anfallen. Der Aufwand zur Bereitstellung der Unterlagen sei jedoch mit dem eines Postversands vergleichbar. Zudem enthalten Kontoauszüge sensible Daten, so dass der offene Versand im Anhang einer E-Mail nicht unbedenklich sei.
LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.11.2024 - 2-13 S 27/24 -
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/GE 2025, 50/rb)
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AG Darmstadt, Urteil vom 08.02.2024
[Aktenzeichen: 304 C 194/22]
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Wohnungseigentümer hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Übersendung von Fotokopien der Abrechnungsunterlagen
LG Itzehoe, Beschluss vom 09.03.2016
[Aktenzeichen: 11 S 79/15]
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