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Aktuelle UrteileMietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Wohneigentumsrecht

[20.01.2025] Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft bzw. Wohnungs­erbbau­berechtigten­gemeinschaft kann Entsorgung von Schrottfahrrädern beschließen

Beschlusskompetenz zur Regelung des grundsätzlichen Umgangs mit Sperrmüll

Eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft bzw. Wohnungs­erbbau­berechtigten­gemeinschaft kann die Entsorgung von herrenlosen Schrottfahrrädern auf dem Grundstück beschließen. Es besteht insofern eine Beschlusskompetenz zur Regelung des grundsätzlichen Umgangs mit Sperrmüll. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Versammlung einer Wohnungserbbauberechtigtengemeinschaft im Juli 2024 in Frankfurt a.M. wurde unter anderem beschlossen, dass die vielen herrenlosen Schrotträder im Bereich der Fahrradabstellplätze beseitigt werden können. Zwei Erbbauberechtigte hielten dies für unzulässig und erhoben daher Klage. Sie führten an, dass ihnen durch den Beschluss eine Handlungspflicht auferlegt werde. Dazu fehle der Gemeinschaft aber die Beschlusskompetenz.

Wirksamkeit des Beschlusses über Beseitigung der Schrotträder

Das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschied gegen die Kläger. Der Beschluss verstoße nicht gegen die Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung aus § 18 Abs. 2 WEG und sei damit wirksam. Über die Entsorgung der Schrotträder haben die Wohnungserbbauberechtigten im Rahmen ihrer Beschlusskompetenz entscheiden und das entsprechende Vorgehen regeln dürfen. Die Regelung sei nicht rechtswidrig, da sich der Beschluss nur auf Fahrräder bezieht, an welchen erkennbar keine Eigentumsrechte mehr geltend gemacht wurden und welche daher als Sperrmüll entsorgt werden durften.

Keine Handlungspflicht der einzelnen Erbbauberechtigten

Aus dem Beschluss ergebe sich nach Ansicht des Amtsgerichts keine Handlungspflicht der einzelnen Erbbauberechtigten. Der Beschluss regele nur den grundsätzlichen Umgang mit dem Sperrmüll.



AG Frankfurt am Main, Urteil33056 C 300/24 -

Quelle: Amtsgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)



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