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Immobilienrecht, Wohneigentumsrecht
[01.07.2022] Verwalterbestellung mittels einstweiliger Verfügung in zerstrittener Zwei-Personen-WEG
Voraussetzung ist Nennung übernahmebereiter Verwalter
Mittels einer einstweiligen Verfügung kann die Bestellung eines Verwalters in einer zerstrittenen Zwei-Personen-WEG durchgesetzt werden. Dies setzt aber voraus, dass übernahmebereite Verwalter genannt werden. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine aus zwei Personen bestehende Wohnungseigentümergemeinschaft in Hessen war tief zerstritten. Einer der Wohnungseigentümer wollte daher einen neutralen Verwalter bestellen. Diesen Anspruch wollte er mittels einer einstweiligen Verfügung durchsetzen, da der andere Wohnungseigentümer eine Verwalterbestellung verweigerte. Das Amtsgericht Fulda wies den Antrag wegen fehlender Eilbedürftigkeit zurück. Dagegen richtete sich die sofortige Beschwerde des Antragstellers.
Eilbedürftigkeit der Verwalterbestellung bei zerstrittener Gemeinschaft
Das Landgericht Frankfurt a.M. führte zum Fall aus, dass auch in einer Zwei-Personen-Gemeinschaft ein Anspruch auf Bestellung eines Verwalters bestehe. Dieser Anspruch könne auch mittels einer einstweiligen Verfügung geltend gemacht werden, wenn die Gemeinschaft zerstritten ist. Insofern sei eine Eilbedürftigkeit gegeben.
Voraussetzung ist Nennung übernahmebereiter Verwalter
Voraussetzung sei aber die Angabe übernahmebereiter Verwalter, so das Landgericht. Das Gericht könne keinen Verwalter zur Übernahme zwingen. Es sei auch nicht seine Aufgabe anstelle der Eigentümer einen übernahmewilligen Verwalter zu suchen. Möglich sei lediglich, dass sich die Eigentümer (ggf. abwechselnd) zum Verwalter bestellen.
LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.05.2022 - 2-13 T 26/22 -
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/WuM 2022, 369/rb)
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Auch bei Zwei-Parteien-Wohnungseigentümergemeinschaft besteht Anspruch auf Verwalterbestellung
LG Frankfurt am Main, Hinweisbeschluss vom 07.03.2017
[Aktenzeichen: 2-13 S 4/17] -
Zwei-Personen-Gemeinschaft: Keine gerichtliche Verwalterbestellung bei Stimmenmehrheit des klagenden Eigentümers
LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 06.02.2023
[Aktenzeichen: 2-13 T 7/23] -
Ermächtigung zur Einberufung einer Eigentümerversammlung zur Verwalterbestellung mittels einstweiliger Verfügung
AG Mainz, Urteil vom 04.04.2023
[Aktenzeichen: 74 C 8/23]
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Amtsgericht Fulda, Beschluss vom 06.04.2022
[Aktenzeichen: 37 C 8/22 (G)]
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