ePrivacy and GPDR Cookie Consent by Cookie Consent
Facebook Profil der Kanzlei Brockerhoff Geiser Brockerhoff in Duisburg

Aktuelle UrteileMietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Immobilienrecht, Wohneigentumsrecht

[01.07.2022] Verwalterbestellung mittels einstweiliger Verfügung in zerstrittener Zwei-Personen-WEG

Voraussetzung ist Nennung übernahmebereiter Verwalter

Mittels einer einstweiligen Verfügung kann die Bestellung eines Verwalters in einer zerstrittenen Zwei-Personen-WEG durchgesetzt werden. Dies setzt aber voraus, dass übernahmebereite Verwalter genannt werden. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine aus zwei Personen bestehende Wohnungseigentümergemeinschaft in Hessen war tief zerstritten. Einer der Wohnungseigentümer wollte daher einen neutralen Verwalter bestellen. Diesen Anspruch wollte er mittels einer einstweiligen Verfügung durchsetzen, da der andere Wohnungseigentümer eine Verwalterbestellung verweigerte. Das Amtsgericht Fulda wies den Antrag wegen fehlender Eilbedürftigkeit zurück. Dagegen richtete sich die sofortige Beschwerde des Antragstellers.

Eilbedürftigkeit der Verwalterbestellung bei zerstrittener Gemeinschaft

Das Landgericht Frankfurt a.M. führte zum Fall aus, dass auch in einer Zwei-Personen-Gemeinschaft ein Anspruch auf Bestellung eines Verwalters bestehe. Dieser Anspruch könne auch mittels einer einstweiligen Verfügung geltend gemacht werden, wenn die Gemeinschaft zerstritten ist. Insofern sei eine Eilbedürftigkeit gegeben.

Voraussetzung ist Nennung übernahmebereiter Verwalter

Voraussetzung sei aber die Angabe übernahmebereiter Verwalter, so das Landgericht. Das Gericht könne keinen Verwalter zur Übernahme zwingen. Es sei auch nicht seine Aufgabe anstelle der Eigentümer einen übernahmewilligen Verwalter zu suchen. Möglich sei lediglich, dass sich die Eigentümer (ggf. abwechselnd) zum Verwalter bestellen.



LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.05.20222-13 T 26/22 -

Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/WuM 2022, 369/rb)


Weitere Entscheidungen zu diesem Thema:
  • Auch bei Zwei-Parteien-Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft besteht Anspruch auf Verwalterbestellung
    LG Frankfurt am Main, Hinweisbeschluss vom 07.03.2017
    [Aktenzeichen: 2-13 S 4/17]
  • Zwei-Personen-Gemeinschaft: Keine gerichtliche Verwalterbestellung bei Stimmenmehrheit des klagenden Eigentümers
    LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 06.02.2023
    [Aktenzeichen: 2-13 T 7/23]
  • Ermächtigung zur Einberufung einer Eigentümer­versammlung zur Verwalterbestellung mittels einstweiliger Verfügung
    AG Mainz, Urteil vom 04.04.2023
    [Aktenzeichen: 74 C 8/23]
Vorinstanz:
  • Amtsgericht Fulda, Beschluss vom 06.04.2022
    [Aktenzeichen: 37 C 8/22 (G)]

zurück zur Übersichtsseite

Brockerhoff | Geiser | BrockerhoffZivilrechtlich ausgerichtete Anwaltssozietät in Duisburg

 
#