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[05.02.2026] Meta wegen rechtswidriger Datenverarbeitung zu Schadensersatz verurteilt

Gericht bestätigt Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und ordnet Unterlassung sowie Datenlöschung an

Das Oberlandesgericht Naumburg hat durch zwei Urteile den Klägern Schadensersatz wegen unerlaubter Datenverarbeitung durch Unternehmen des Meta-Konzerns zugesprochen.

Meta konnte nach den Feststellungen des Senats bis zum 3. November 2023 mithilfe seiner Business Tools jeden Klick, jede Suche und jeden Kauf auf Tausenden von Webseiten und Apps nachverfolgen. Dazu mussten die Betroffenen nicht bei Facebook oder Instagram eingeloggt sein. Meta habe diese Daten unbemerkt und ohne Zustimmung der Nutzer genutzt. Nach Einführung der Abonnement- Variante sei die Datenübertragung je nach Einstellung der Nutzer differenzierter erfolgt. Sie führe jedoch nach wie vor zu einer umfassenden Datennutzung durch die Beklagte. Diese Datenverarbeitung sei rechtswidrig, verstoße gegen den Grundsatz der Datenminimierung und sei nicht von einer Einwilligung oder sonstigen Rechtfertigungsgründen gedeckt. Der zugesprochene Schadensersatz belief sich in einem Fall auf 1.200 € und im anderen auf 1.250€.

Umfangreiche Rechtsfolgen: Unterlassung, Löschung und Feststellung der Rechtswidrigkeit

Neben dem Schadensersatz verurteilte der 9. Zivilsenat den Meta-Konzern zu einer generellen, umfassenden Unterlassung der Datenverarbeitung über die Business Tools sowie zur Löschung aller gesammelten Nutzer-Daten. Außerdem wurde die Rechtswidrigkeit der Datenverarbeitung festgestellt.

Die Urteile sind rechtskräftig, nachdem der Senat die Revision nicht zugelassen hat und die Beschwer der unterliegenden Partei in beiden Fällen den für die Nichtzulassungsbeschwerde erforderlichen Betrag von 20.000 € nicht erreicht.



OLG Naumburg, Urteil vom 05.02.20269 U 124/24 und 9 U 44/25 -

Quelle: Oberlandesgericht Naumburg, ra-online (pm/mw)



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