ePrivacy and GPDR Cookie Consent by Cookie Consent
Facebook Profil der Kanzlei Brockerhoff Geiser Brockerhoff in Duisburg

Aktuelle UrteileDatenschutzrecht

Datenschutzrecht, Verwaltungsrecht

[28.02.2025] Nutzung von Luftbildaufnahmen eines Wohngrundstücks zum Zwecke der Berechnung von Niederschlagswassergebühren ist datenschutzrechtlich unbedenklich

Keinen tief in die Privatsphäre reichender Eingriff

Die Stadt Monheim am Rhein darf sogenannte digitale Orthofotos von Grundstücken in ihrem Stadtgebiet nutzen, um damit die für die Erhebung von Niederschlagswassergebühren relevanten bebauten und befestigten Flächen zu ermitteln. Dies hat die 29. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf entschieden und damit den Eilantrag einer Grundstückseigentümerin gegen die weitere Nutzung der Daten abgelehnt.

Zur Begründung seiner Entscheidung hat das Gericht ausgeführt: Die Erhebung von personenbezogenen Daten der Grundstückseigentümer ist zur Erfüllung einer öffentli­chen Aufgabe, nämlich der Abwasserbeseitigungspflicht der Gemeinde, erforderlich und auch im Übrigen verhältnismäßig. Die mittels Befliegung des Wohngrundstücks mit einem Flugzeug gewonnenen Daten und deren anschließende Verwertung stellen keinen tief in die Privatsphäre der Antragstellerin reichenden Eingriff dar. Denn eine bildliche Wiedergabe von Einzelheiten des Grundstücks oder sich dort aufhaltenden Personen ist aufgrund der geringen Auflösung der Fotos ausgeschlossen. Die Datenerhebung und -verwertung lässt sich daher auf die datenschutzrechtliche Generalklau­sel stützen.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde erhoben werden, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entscheidet.



VG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.202529 L 3128/24 -

Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (pm/pt)



zurück zur Übersichtsseite

Brockerhoff | Geiser | BrockerhoffZivilrechtlich ausgerichtete Anwaltssozietät in Duisburg

 
#