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Rechtsanwältin für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Aus dem Rechtsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter können sich viele Konflikte ergeben. Trotz der vielen Fragen, insbesondere bei Kündigung, Mietminderung, Nebenkostenabrechnung oder Schönheitsreparaturen, basiert dieses Rechtsgebiet maßgeblich auf Einzelfallentscheidungen. Fast im Wochenrhythmus muss der Bundesgerichtshof über weitere strittige Fragen entscheiden. Ohne eine fachkompetente Beratung haben Mieter und Vermieter kaum eine Chance, zu ihrem Recht zu kommen.

Doch auch Wohnungseigentümergemeinschaften bergen oftmals brisante Konfliktfelder in juristischer und persönlicher Hinsicht. Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung oder der Teilung eines Grundstücks entsteht rechtlich eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt dabei sowohl die rechtlichen Beziehungen der Wohnungseigentümer untereinander, als auch das Verhältnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Hausverwaltung und Dritten.

Frau Rechtsanwältin Frauke Fedele-Meier berät und vertritt Vermieter, Mieter, Wohnungseigentümer und  Wohnungseigentümergemeinschaften bei allen sich ergebenden Fragen und Problemen in den Bereichen des Wohnungsmietrechts, der Geschäftsraummiete, der Pacht und des Wohnungseigentumsrechts.

Zum Bereich des Mietrechts gehört unter anderem:

  • Vertragsgestaltung und Prüfung
  • Kündigung und deren Abwehr
  • Räumungsklage bzw. deren Abwehr
  • Mietmängel
  • Mieterhöhung bzw. deren Abwehr
  • Schönheitsreparaturen und Modernisierungsmaßnahmen
  • Mietkaution

Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts beraten wir  insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Pflichten der Hausverwaltung, Verwaltervergütung, Haftung der Verwaltung
  • Beschlussanfechtung, Anfechtungsklage
  • Beschlüsse zum Hausgeld oder über eine Sonderumlage
  • Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan
  • Kostenverteilungsschlüssel
  • Sanierungsmaßnahme, Instandsetzungsmaßnahme, Modernisierungsmaßnahme
  • Instandhaltungsrücklage
  • Eigentümerversammlung, Stimmrecht, Stimmverbot
  • Bauliche Veränderung durch Miteigentümer
  • Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Gemeinschaftsordnung
  • Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Teileigentum
  • Ordnungsgemäße Verwaltung gem. § 21 Abs.4 WEG
  • Sondernutzungsrecht
  • Verwaltungsbeirat, Beirat

Wir bieten Ihnen eine interessengerechte gerichtliche und außergerichtliche Vertretung.

Unsere Rechtsanwältin für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht ist gerne für Sie da. Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon, E-Mail oder mit unserem Kontakformular.

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