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Facebook Profil der Kanzlei Brockerhoff Geiser Brockerhoff in Duisburg

Fach- und Rechtsanwälte für Erbrecht

Ein Erbfall stellt die Betroffenen nicht nur vor emotionale, sondern auch komplexe rechtliche Herausforderungen.

Wir unterstützen Sie als Erben, wenn es gilt Ihre rechtliche Situation zu erfassen und begleiten Sie bei den Herausforderungen, die sich Ihnen mit dem Erbfall stellen.

Wenn Sie auf den Pflichtteil in Anspruch genommen werden, vertreten wir Sie gegenüber dem Enterbten.

Wir unterstützen Sie als Miterben, wenn es gilt Ihre Interessen in einer Erbengemeinschaft zu wahren und den Nachlass gerecht auseinander zu setzen.

Wir unterstützen Sie als Enterbten, wenn es gilt, Ihren Pflichtteilsanspruch zu ermitteln und durchzusetzen.

Mit drei qualifizierten Berufsträgern ist unsere Kanzlei auf das Erbrecht spezialisiert.

Herr Rechtsanwalt Reiner Brockerhoff ist neben seiner langjährigen Tätigkeit als Fachanwalt im Erbrecht auch zertifizierter Testamentsvollstrecker. Er ist erfahren in der Führung von Testamentsvollstreckungen und Ihr Ansprechpartner, sollten Sie sich als Erbe einem Testamentsvollstrecker gegenübersehen.

Frau Rechtsanwältin Imke Weidenbach LL.M. absolvierte den Fachanwaltslehrgang im Erbrecht im Jahr 2021 mit Erfolg.

Herr Rechtsanwalt Thomas Thielmann führt seit dem Jahr 2022 den Titel: Fachanwalt im Erbrecht.

Unser Erbrechts-Team steht intern im stetigen fachlichen Austausch.

In den nachfolgenden Kategorien finden Sie einen Ausschnitt unserer Tätigkeit.

der Erbfall
 

Unser Leistungsspektrum

Auf Basis eines ersten Beratungsgespräches ermitteln wir mit Ihnen die maßgebliche rechtliche Situation, besprechen Ihre Fragen und zeigen Ihnen die gebotenen Handlungsoptionen auf. Dies kann auf Ihren Wunsch auch rein telefonisch geleistet werden.

Wir nehmen uns für Ihren Fall die notwendige Zeit.

Neben dem zeitlichen Aufwand ist eine umfassende fachliche Qualifikation eine Voraussetzung, welche wir für Sie bereithalten. Hierzu besuchen wir jährlich mehrere externe Fortbildungsveranstaltungen.

Gerne beraten wir Sie auch zu allen Rechtsfragen hinsichtlich der rechtlichen Vorsorge.

Diese setzt bei der Frage an, welche Person verbindliche Erklärungen für den Betroffenen abgeben darf, sollte diese sich rechtlich nicht mehr wirksam äußern können. Sofern nicht ein familienfremder Betreuer unerwartet bestellt werden soll, empfiehlt sich die Gestaltung einer Generalvollmacht sowie einer Betreuungsverfügung. Regelmäßig wünschen unsere Mandanten die Errichtung einer Patientenverfügung, welche wir nach den individuellen Bedürfnissen für Sie errichten.

Wir vergüten unsere Beratungsleistung nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Insbesondere für umfangreiche und rechtsgestaltende Tätigkeiten stimmen wir mit Ihnen eine individuelle Vergütungsvereinbarung ab. Sie erhalten damit die größtmögliche Transparenz.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon, E-Mail oder mit unserem Kontaktformular.

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